Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
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27. Lebensjahres mit spezifischen Interessen bzw. der Bereitschaft, diese<br />
auszuprobieren, sowie ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen und Multiplikator/-innen, die<br />
in der Jugendarbeit wirksam werden. Angebote werden regional und teilweise<br />
überregional wirksam.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Fachkräfte<br />
− hauptamtliche und/ oder ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen(sozialpädagogische/<br />
pädagogische/ psychologische sowie fachliche Ausbildung)<br />
− Honorarkräfte<br />
zusätzliches Personal<br />
− Praktikant/-innen (z.B. Anerkennungspraktikant/-innen)<br />
− Teilnehmer/-innen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)<br />
− Teilnehmer/-innen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)<br />
− Zivildienstleistende<br />
− Bundesfreiweilligendienst<br />
− ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen<br />
− andere, über das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geförderte Mitarbeiter/-innen<br />
− Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen<br />
gemäߧ 72a Abs. 4 SGB VIII.<br />
Insbesondere für die Angebote im Medienbereich sind wegen des besonderen<br />
fachlichen Anspruchs, der notwendigen Kontinuität und des Umfangs der Angebote<br />
hauptamtliche Fachkräfte erforderlich.<br />
materiell-technische Basis<br />
− Raumausstattung entsprechend des Inhalts, der Zielgruppe, Arbeitsform und -<br />
methode (Gruppenräume, Werkstätten, Bühnen, Probenräume, Naturbereiche,<br />
Freiflächen, u.ä.)<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>