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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

35<br />

Heute werden immer mehr auch andere Jugendliche mit einbezogen bzw. sind die<br />

Verbände selbst Träger von Jugendhilfeeinrichtungen, außerunterrichtlichen<br />

Bildungseinrichtungen und Jugendtreffs.<br />

Unabhängig vom Sozialstatus werden vorwiegend junge Menschen im Alter von 7 <strong>bis</strong><br />

zum vollendeten 27. Lebensjahr angesprochen. In den Verbänden sind verschiedene<br />

Altersgruppen integriert. Die hohe Altersgrenze <strong>bis</strong> zum vollendeten 27. Lebensjahr<br />

fördert gerade in der Jugendverbandsarbeit Eigenverantwortlichkeit und<br />

Selbstorganisation. Ältere Jugendliche bzw. junge Erwachsene können in die<br />

Betreuung junger Mitglieder einbezogen werden. Die Beteiligung der Jugendlichen ist<br />

die originäre Aufgabe der Jugendverbandsarbeit, dabei sollen Erwachsene bzw. die<br />

Erwachsenenverbände die Jugendlichen fachkundig anleiten und beraten. <strong>Der</strong><br />

Erwachsenenverband soll das „Eigenleben” der Verbandsjugend aber nicht<br />

übermäßig beeinflussen.<br />

Leistungsbeschreibung<br />

− Vermittlung von Werten,<br />

− Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII,<br />

− weitere Inhalte wie Kultur, Sport, Politik, Religion,<br />

− Schulungen von ehrenamtlichen Mitgliedern (Jugendgruppenleiterschulungen).<br />

Rahmenbedingungen<br />

Räume und Ausstattung<br />

Die Größe und die Ausstattung der Räume sind abhängig von der Größe und den<br />

Aktivitäten des Verbandes bzw. der einzelnen Ortsgruppen. Räume sollen ihrer<br />

Nutzung gemäß eingerichtet und ausgestattet sein (z. B. als Beratungsraum, Büro,<br />

Jugendtreff). Geschäftsstellen können als Materialpool dienen bzw. Materialien<br />

beschaffen und die Öffentlichkeitsarbeit organisieren. Eine Ausstattung an<br />

pädagogischem Material und Geschäftsbedarf ist je nach Inhalt der Verbandsarbeit<br />

notwendig.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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