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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

12<br />

1. 4 Herangehensweise und Planungsansätze<br />

Die Einteilung der Planungsbereiche wurde nicht geändert (vgl. Abbildung 1).<br />

Trotz der Einteilung in 4 Planungsbereiche ist weiterhin eine kleinräumige<br />

Herangehensweise möglich. Es können Entwicklungstendenzen in den einzelnen<br />

Gemeinden erkannt und analysiert werden.<br />

Die Planungsbereiche sind:<br />

− Bereich 1: Stadt Ebeleben, VGS Greußen, Gemeinde Helbedündorf und<br />

Stadt Großenehrich<br />

− Bereich 2: Stadt Sondershausen<br />

− Bereich 3: Stadt Bad Frankenhausen; Gemeinde Kyffhäuserland und<br />

VGS ‚An der Schmücke’<br />

− Bereich 4: Stadt Artern, VGS ‚Mittelzentrum Artern’, Stadt Rossleben und<br />

Stadt Wiehe<br />

Die gemeinde- bzw. ortschaftsbezogene Sozialraumanalyse kann bei der<br />

Fortschreibung des <strong>Jugendförderplan</strong>s nicht durchgeführt werden, da die Daten<br />

größtenteils kreisbezogen vorliegen und eine Zuordnung auf Gemeindeebene mit<br />

einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden gewesen wäre.<br />

Bei der Fortschreibung des <strong>Jugendförderplan</strong>s wurde die „bereichsorientierte<br />

Planung“ beibehalten. Dieser Planungsansatz geht von vorfindbaren Arbeitsfeldern<br />

und Aufgaben der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene aus. Bezugspunkte dieser<br />

Planungskonzeption sind gegebene Arbeitsfelder der Jugendhilfe, die<br />

einzubeziehenden Personengruppen, die Angemessenheit der Angebote im Hinblick<br />

auf erkennbare Problemlagen und diesbezügliche Vorschläge zur Qualifizierung der<br />

Angebote. Die bereichsorientierte Planung steht im engen Bezug zu den<br />

gesetzlichen Aufgabendefinitionen.<br />

Vorteil der bereichsorientierten Planung besteht darin, dass ein<br />

Gesamtplanungskonzept nicht vorliegen muss. Einzelne Aufgabenfelder können für<br />

sich beplant und nach und nach alle Arbeitsfelder einbezogen werden.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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