Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Spezielle Veranstaltungen für Teilnehmer/innen des „<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong>“<br />
Spezielle Vorlesungen und Seminare für Teilnehmer/innen des<br />
„<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong>“<br />
Das spezielle Lehrangebot soll das Programm in den Fächern ergänzen, in denen<br />
aufgrund bestehender Zulassungsbeschränkungen eine Teilnahme von Gasthörern<br />
und Gasthörerinnen nur begrenzt möglich ist.<br />
Wie für alle universitären Veranstaltungen ist auch für den Besuch der Zusatzangebote<br />
die Anmeldung als Gasthörer/in erforderlich. Die Studierendenkarte ist<br />
auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
Anmeldung: Bei Veranstaltungen, bei denen es ausdrücklich vermerkt ist, ist neben<br />
der Anmeldung als Gasthörer/in eine zusätzliche Anmeldung in der Kontaktstelle<br />
<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong> erforderlich. Anmeldungen sind nur unter Angabe der<br />
Matrikelnummer ab dem 4. März 2014 möglich. Früher eingehende Anmeldungen<br />
und Anmeldungen ohne Angabe der Matrikelnummer werden nicht berücksichtigt.<br />
Nachdem Sie sich für eine anmeldepflichtige Veranstaltung angemeldet haben,<br />
müssen Sie den Gasthörerbeitrag innerhalb von 14 Tagen überweisen. Erst<br />
dann ist die Anmeldung verbindlich. Ansonsten wird der Platz ohne Rücksprache<br />
an andere Interessenten vergeben.<br />
Anregungen und thematische Wünsche bezüglich des speziellen Lehrangebotes<br />
n<strong>im</strong>mt die Kontaktstelle <strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong> gerne entgegen.<br />
Rechtswissenschaft<br />
Dr. Rainer Kemper<br />
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Verfügungen<br />
von Todes wegen<br />
Seitdem das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten<br />
und erstmalig Regelungen über die Patientenverfügung gebracht hat, hat sich die<br />
Rechtslage in diesem Bereich erheblich weiterentwickelt. Vor allem die neuere<br />
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe hat wichtige Ergänzungen<br />
gebracht. Auch der Gesetzgeber ist erneut tätig geworden und hat mit dem<br />
Gesetz zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe Einschränkungen für die Autonomie<br />
am Lebensende geschaffen. Dadurch werden Aktivitäten kr<strong>im</strong>inalisiert,<br />
welche bislang straflos waren. Das bringt für viele Betroffene ein gesteigertes<br />
Maß an Rechtsunsicherheit. Weitere Probleme in Bezug auf das am Lebensende<br />
zu Erwartende hat die Diskussion um die Organspende geschaffen – nicht nur<br />
wegen der aus den Organspendeskandalen des letzten Jahres folgenden Unsicherheiten,<br />
sondern auch wegen der grundsätzlichen Überlegung, inwieweit Organspendeverfügungen<br />
und Patientenverfügungen miteinander kompatibel sind.<br />
Viele Menschen fragen sich insofern auch, ob das neue Transplantationsgesetz<br />
insofern neue Wertungen mit sich bringt, die durch eigene Maßnahmen wieder<br />
korrigiert werden müssen.<br />
Ziel des Seminars ist es, die vielen Begriffe und Fehlvorstellungen zu klären, die<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Patientenverfügungen und der damit eng zusammenhän-<br />
28