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Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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Spezielle Veranstaltungen für Teilnehmer/innen des „<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong>“<br />

Spezielle Vorlesungen und Seminare für Teilnehmer/innen des<br />

„<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong>“<br />

Das spezielle Lehrangebot soll das Programm in den Fächern ergänzen, in denen<br />

aufgrund bestehender Zulassungsbeschränkungen eine Teilnahme von Gasthörern<br />

und Gasthörerinnen nur begrenzt möglich ist.<br />

Wie für alle universitären Veranstaltungen ist auch für den Besuch der Zusatzangebote<br />

die Anmeldung als Gasthörer/in erforderlich. Die Studierendenkarte ist<br />

auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

Anmeldung: Bei Veranstaltungen, bei denen es ausdrücklich vermerkt ist, ist neben<br />

der Anmeldung als Gasthörer/in eine zusätzliche Anmeldung in der Kontaktstelle<br />

<strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong> erforderlich. Anmeldungen sind nur unter Angabe der<br />

Matrikelnummer ab dem 4. März 2014 möglich. Früher eingehende Anmeldungen<br />

und Anmeldungen ohne Angabe der Matrikelnummer werden nicht berücksichtigt.<br />

Nachdem Sie sich für eine anmeldepflichtige Veranstaltung angemeldet haben,<br />

müssen Sie den Gasthörerbeitrag innerhalb von 14 Tagen überweisen. Erst<br />

dann ist die Anmeldung verbindlich. Ansonsten wird der Platz ohne Rücksprache<br />

an andere Interessenten vergeben.<br />

Anregungen und thematische Wünsche bezüglich des speziellen Lehrangebotes<br />

n<strong>im</strong>mt die Kontaktstelle <strong>Studium</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong> gerne entgegen.<br />

Rechtswissenschaft<br />

Dr. Rainer Kemper<br />

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Verfügungen<br />

von Todes wegen<br />

Seitdem das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten<br />

und erstmalig Regelungen über die Patientenverfügung gebracht hat, hat sich die<br />

Rechtslage in diesem Bereich erheblich weiterentwickelt. Vor allem die neuere<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe hat wichtige Ergänzungen<br />

gebracht. Auch der Gesetzgeber ist erneut tätig geworden und hat mit dem<br />

Gesetz zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe Einschränkungen für die Autonomie<br />

am Lebensende geschaffen. Dadurch werden Aktivitäten kr<strong>im</strong>inalisiert,<br />

welche bislang straflos waren. Das bringt für viele Betroffene ein gesteigertes<br />

Maß an Rechtsunsicherheit. Weitere Probleme in Bezug auf das am Lebensende<br />

zu Erwartende hat die Diskussion um die Organspende geschaffen – nicht nur<br />

wegen der aus den Organspendeskandalen des letzten Jahres folgenden Unsicherheiten,<br />

sondern auch wegen der grundsätzlichen Überlegung, inwieweit Organspendeverfügungen<br />

und Patientenverfügungen miteinander kompatibel sind.<br />

Viele Menschen fragen sich insofern auch, ob das neue Transplantationsgesetz<br />

insofern neue Wertungen mit sich bringt, die durch eigene Maßnahmen wieder<br />

korrigiert werden müssen.<br />

Ziel des Seminars ist es, die vielen Begriffe und Fehlvorstellungen zu klären, die<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit Patientenverfügungen und der damit eng zusammenhän-<br />

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