Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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2. Historische Vorbelastungen der deutschen Außenpolitik<br />
3. Deutschland – eine Zivilmacht<br />
4. Deutschland – eine europäische Macht<br />
5. Deutschland – eine ökonomische Macht<br />
Deutschland und die Region des Nahen und Mittleren Ostens:<br />
6. Der Nahe und Mittlere Osten – Quer- und Längsschnittbetrachtung<br />
7. Deutschland und Israel<br />
8. Deutschland und Ägypten<br />
9. Deutschland und Syrien<br />
10. Deutschland und die Türkei<br />
11. Deutschland und Irak<br />
12. Deutschland und der Iran<br />
13. Deutschland und Saudi-Arabien<br />
14. Deutschland und Afghanistan<br />
Röper, Erich<br />
Parlamente zwischen Justiz und<br />
Politik – politische Justiz?<br />
Blockseminar<br />
Sozialwissenschaften<br />
Do 13:00-16:00 Uhr<br />
Scharnhorststr. 100<br />
SCH 100.05<br />
Beginn: 24.04.2014<br />
Das Seminar findet verblockt jeweils donnerstags an den folgenden 6 Terminen<br />
statt: 24.04.2014, 08.05.2014, 15.05.2014, 05.06.2014, 26.06.2014, 03.07.2014.<br />
Gesetze werden für verfassungswidrig erklärt, neue Grundrechtspositionen formuliert,<br />
Grundgesetznormen uminterpretiert; Gerichte revidieren Planungen, begrenzen<br />
politisches Handeln, geben Politik und Gesetzgebung die Richtung vor.<br />
Die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Kommunen haben oft nicht „das<br />
letzte Wort“. Deutlich zeigt es die Europa-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.<br />
„Die Politik“ scheint von der Justiz bevormundet. Zugleich<br />
(er)wartet sie von ihr Antworten auf strittige Fragen, etwa zum Länderfinanzausgleich.<br />
Die Gerichte können also nicht unpolitisch sein: Zudem besteht ein Konkurrenzverhältnis<br />
vor allem Karlsruhes zu den Europäischen Gerichten. Europas<br />
Integration, Vorrang seines Rechts gar in Konkurrenz zu deutschem Verfassungsrecht,<br />
Gleichberechtigung und Diskr<strong>im</strong>inierungsverbote, Sicherungsverwahrung,<br />
„Homoehe“, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Bewertung von Grundeigentum,<br />
Existenzmin<strong>im</strong>um, Bundestagswahlrecht sind Beispiele Straßburger,<br />
Luxemburger und Karlsruher Rechtsprechung. Die Definitionsmacht der Instanzgerichte<br />
zeigen das Arbeitsrecht, die Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke,<br />
Neubest<strong>im</strong>mung des Begriffs Deserteur oder Urteile zur Verkehrssicherungspflicht<br />
der Gebietskörperschaften. „Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige<br />
Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau<br />
des Grundgesetzes zu entnehmen“: BVerfGE 34, 52 ff., 59. Im System von Gewaltenverschränkung<br />
und -balancierung prägt die Justiz in Europa und Deutschland<br />
die Befugnisse von Parlament, Regierung und Verwaltung. Dieses Spannungsverhältnis,<br />
aber auch die Richterauswahl und Beziehung von deutschem<br />
Fehlende Angaben zu Veranstaltungszeiten und -orten sowie Änderungen finden<br />
Sie unter http://www.uni-muenster.de/studium-<strong>im</strong>-alter/aenderungen.html 99