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Studium im Alter - Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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2. Historische Vorbelastungen der deutschen Außenpolitik<br />

3. Deutschland – eine Zivilmacht<br />

4. Deutschland – eine europäische Macht<br />

5. Deutschland – eine ökonomische Macht<br />

Deutschland und die Region des Nahen und Mittleren Ostens:<br />

6. Der Nahe und Mittlere Osten – Quer- und Längsschnittbetrachtung<br />

7. Deutschland und Israel<br />

8. Deutschland und Ägypten<br />

9. Deutschland und Syrien<br />

10. Deutschland und die Türkei<br />

11. Deutschland und Irak<br />

12. Deutschland und der Iran<br />

13. Deutschland und Saudi-Arabien<br />

14. Deutschland und Afghanistan<br />

Röper, Erich<br />

Parlamente zwischen Justiz und<br />

Politik – politische Justiz?<br />

Blockseminar<br />

Sozialwissenschaften<br />

Do 13:00-16:00 Uhr<br />

Scharnhorststr. 100<br />

SCH 100.05<br />

Beginn: 24.04.2014<br />

Das Seminar findet verblockt jeweils donnerstags an den folgenden 6 Terminen<br />

statt: 24.04.2014, 08.05.2014, 15.05.2014, 05.06.2014, 26.06.2014, 03.07.2014.<br />

Gesetze werden für verfassungswidrig erklärt, neue Grundrechtspositionen formuliert,<br />

Grundgesetznormen uminterpretiert; Gerichte revidieren Planungen, begrenzen<br />

politisches Handeln, geben Politik und Gesetzgebung die Richtung vor.<br />

Die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Kommunen haben oft nicht „das<br />

letzte Wort“. Deutlich zeigt es die Europa-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.<br />

„Die Politik“ scheint von der Justiz bevormundet. Zugleich<br />

(er)wartet sie von ihr Antworten auf strittige Fragen, etwa zum Länderfinanzausgleich.<br />

Die Gerichte können also nicht unpolitisch sein: Zudem besteht ein Konkurrenzverhältnis<br />

vor allem Karlsruhes zu den Europäischen Gerichten. Europas<br />

Integration, Vorrang seines Rechts gar in Konkurrenz zu deutschem Verfassungsrecht,<br />

Gleichberechtigung und Diskr<strong>im</strong>inierungsverbote, Sicherungsverwahrung,<br />

„Homoehe“, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Bewertung von Grundeigentum,<br />

Existenzmin<strong>im</strong>um, Bundestagswahlrecht sind Beispiele Straßburger,<br />

Luxemburger und Karlsruher Rechtsprechung. Die Definitionsmacht der Instanzgerichte<br />

zeigen das Arbeitsrecht, die Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke,<br />

Neubest<strong>im</strong>mung des Begriffs Deserteur oder Urteile zur Verkehrssicherungspflicht<br />

der Gebietskörperschaften. „Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige<br />

Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau<br />

des Grundgesetzes zu entnehmen“: BVerfGE 34, 52 ff., 59. Im System von Gewaltenverschränkung<br />

und -balancierung prägt die Justiz in Europa und Deutschland<br />

die Befugnisse von Parlament, Regierung und Verwaltung. Dieses Spannungsverhältnis,<br />

aber auch die Richterauswahl und Beziehung von deutschem<br />

Fehlende Angaben zu Veranstaltungszeiten und -orten sowie Änderungen finden<br />

Sie unter http://www.uni-muenster.de/studium-<strong>im</strong>-alter/aenderungen.html 99

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