DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
an den Betreiber des Spiels ganz zu verzichten. Kann hierauf nicht verzichtet werden, so<br />
s<strong>in</strong>d personenbezogene Daten zu anonymisieren (z. B. bei IP-Adressen durch Löschung<br />
der letzten beiden Oktette).<br />
• Muss das Tool, das den Rechner des Spielers analysiert, aktualisiert werden, so ist der<br />
Nutzer vor dem E<strong>in</strong>spielen des Updates zu <strong>in</strong>formieren. Dies be<strong>in</strong>haltet auch die Information<br />
darüber, welche Änderungen durch das Update vorgenommen werden. Der Spieler<br />
muss dieses unterb<strong>in</strong>den können.<br />
• Erfolgt e<strong>in</strong>e Sperrung des Zugangs des Nutzers aufgrund der Ergebnisse der Überwachung,<br />
so ist der Spieler hierüber zu <strong>in</strong>formieren, und es ist ihm e<strong>in</strong>e Möglichkeit zur<br />
Stellungnahme e<strong>in</strong>zuräumen.<br />
9.2.5 Bezahlsystem<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Über den Vertrieb des Spiels (siehe Abschnitt 9.2.2) h<strong>in</strong>ausgehend können von Publishern<br />
bzw. Betreibern von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> regelmäßige Gebühren für das <strong>Spielen</strong> e<strong>in</strong>es Onl<strong>in</strong>e-<br />
Spiels oder e<strong>in</strong>es Spiel-Systems verlangt werden. Dies kann auch die Bezahlung von erweiterter<br />
Funktionalität oder besonderen virtuellen Gegenständen (Items) umfassen.<br />
b) Relevante Normen<br />
• §§ 13 Abs. 6, 14, 15 TMG<br />
• § 11 BDSG<br />
c) Restriktionen<br />
Der Betreiber des Spiels hat dessen Nutzung und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym<br />
zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Hierüber ist der<br />
Spieler zu <strong>in</strong>formieren. Abrechnungsdaten dürfen zweckgebunden nur für die Abrechnung<br />
des Spiels genutzt werden. Sie dürfen höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach<br />
Versendung der Rechnung gespeichert werden. E<strong>in</strong>e Verlängerung dieser Frist ist <strong>in</strong> der<br />
Regel nur für die Fälle möglich, <strong>in</strong> denen E<strong>in</strong>wendungen gegen die Entgeltforderung erhoben<br />
werden.<br />
d) Mögliche Lösungen<br />
• Prepaid-Karten sollten e<strong>in</strong>gesetzt werden, so dass e<strong>in</strong>e anonyme Zahlung durch den<br />
Spieler möglich ist. Da dieses <strong>in</strong>zwischen technisch möglich und <strong>in</strong> der Regel zumutbar<br />
ist, ist dieses sogar für viele Publisher / Betreiber verpflichtend.<br />
• Abrechnungsdaten s<strong>in</strong>d getrennt von anderen Nutzungsdaten aufzubewahren bzw. zu<br />
verarbeiten.<br />
• Ist e<strong>in</strong>e vollständige Löschung der Abrechnungsdaten nach Ablauf der Frist aufgrund bestehender<br />
Aufbewahrungspflichten nicht möglich, so s<strong>in</strong>d die Daten zu sperren. Hierbei<br />
muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass nur für Zwecke der Aufbewahrungspflicht auf die Daten<br />
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