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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

an den Betreiber des Spiels ganz zu verzichten. Kann hierauf nicht verzichtet werden, so<br />

s<strong>in</strong>d personenbezogene Daten zu anonymisieren (z. B. bei IP-Adressen durch Löschung<br />

der letzten beiden Oktette).<br />

• Muss das Tool, das den Rechner des Spielers analysiert, aktualisiert werden, so ist der<br />

Nutzer vor dem E<strong>in</strong>spielen des Updates zu <strong>in</strong>formieren. Dies be<strong>in</strong>haltet auch die Information<br />

darüber, welche Änderungen durch das Update vorgenommen werden. Der Spieler<br />

muss dieses unterb<strong>in</strong>den können.<br />

• Erfolgt e<strong>in</strong>e Sperrung des Zugangs des Nutzers aufgrund der Ergebnisse der Überwachung,<br />

so ist der Spieler hierüber zu <strong>in</strong>formieren, und es ist ihm e<strong>in</strong>e Möglichkeit zur<br />

Stellungnahme e<strong>in</strong>zuräumen.<br />

9.2.5 Bezahlsystem<br />

a) Funktionalitätsbeschreibung<br />

Über den Vertrieb des Spiels (siehe Abschnitt 9.2.2) h<strong>in</strong>ausgehend können von Publishern<br />

bzw. Betreibern von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> regelmäßige Gebühren für das <strong>Spielen</strong> e<strong>in</strong>es Onl<strong>in</strong>e-<br />

Spiels oder e<strong>in</strong>es Spiel-Systems verlangt werden. Dies kann auch die Bezahlung von erweiterter<br />

Funktionalität oder besonderen virtuellen Gegenständen (Items) umfassen.<br />

b) Relevante Normen<br />

• §§ 13 Abs. 6, 14, 15 TMG<br />

• § 11 BDSG<br />

c) Restriktionen<br />

Der Betreiber des Spiels hat dessen Nutzung und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym<br />

zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Hierüber ist der<br />

Spieler zu <strong>in</strong>formieren. Abrechnungsdaten dürfen zweckgebunden nur für die Abrechnung<br />

des Spiels genutzt werden. Sie dürfen höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach<br />

Versendung der Rechnung gespeichert werden. E<strong>in</strong>e Verlängerung dieser Frist ist <strong>in</strong> der<br />

Regel nur für die Fälle möglich, <strong>in</strong> denen E<strong>in</strong>wendungen gegen die Entgeltforderung erhoben<br />

werden.<br />

d) Mögliche Lösungen<br />

• Prepaid-Karten sollten e<strong>in</strong>gesetzt werden, so dass e<strong>in</strong>e anonyme Zahlung durch den<br />

Spieler möglich ist. Da dieses <strong>in</strong>zwischen technisch möglich und <strong>in</strong> der Regel zumutbar<br />

ist, ist dieses sogar für viele Publisher / Betreiber verpflichtend.<br />

• Abrechnungsdaten s<strong>in</strong>d getrennt von anderen Nutzungsdaten aufzubewahren bzw. zu<br />

verarbeiten.<br />

• Ist e<strong>in</strong>e vollständige Löschung der Abrechnungsdaten nach Ablauf der Frist aufgrund bestehender<br />

Aufbewahrungspflichten nicht möglich, so s<strong>in</strong>d die Daten zu sperren. Hierbei<br />

muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass nur für Zwecke der Aufbewahrungspflicht auf die Daten<br />

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