DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
lung, sondern nur um e<strong>in</strong>e exemplarische Darstellung der wohl häufigsten Nutzungsarten<br />
von Telemedien.<br />
§ 11 Abs. 3 TMG schließt die Anwendung der §§ 11-15 TMG für Telemedien, die überwiegend<br />
<strong>in</strong> der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, aus, mit<br />
Ausnahme des § 15 Abs. 8 (Speicherung von Nutzungsdaten zum Zwecke der Rechtsverfolgung)<br />
und § 16 Abs. 4 Nr. 3 TMG (Bußgeld bei Verstoß gegen § 15 Abs. 8 TMG). Hiervon<br />
betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Access- und E-Mail-Provider. 52<br />
Der positiven Formulierung des § 12 Abs. 1 TMG lässt sich entnehmen, dass die <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen<br />
des TMG ausschließlich für diejenigen personenbezogenen Daten<br />
Anwendung f<strong>in</strong>den, die bei der Bereitstellung der Telemediendienste anfallen.<br />
Im Ergebnis bleibt für Onl<strong>in</strong>e-Spiele demnach festzuhalten, dass die Bereitstellung e<strong>in</strong>es<br />
Onl<strong>in</strong>e-Spiels <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Telemediendienstes unter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
des TMG fallen, die Übertragungen der personenbezogenen Daten durch Telekommunikationsanbieter<br />
(Nachrichten / E-Mail) unter die Regelungen des TKG und die anderen<br />
personenbezogenen Daten <strong>in</strong> der Regel unter die Bestimmungen des BDSG. 53<br />
5.2 Verhältnis der <strong>Datenschutz</strong>regelungen zue<strong>in</strong>ander<br />
Entsprechend den vorgehenden Ausführungen f<strong>in</strong>den sich Bestimmungen zum <strong>Datenschutz</strong><br />
im nicht-öffentlichen Bereich im Recht der Europäischen Union, <strong>in</strong> allen nationalen Rechtsordnungen<br />
der Mitgliedstaaten und <strong>in</strong> den Rechtsordnungen von Nicht-EU-Staaten. Da die<br />
Betreiber der untersuchten Spiele <strong>in</strong> unterschiedlichen Staaten ihren satzungsmäßigen Sitz<br />
haben und <strong>in</strong> unterschiedlichen Formen und an unterschiedlichen Orten personenbezogene<br />
Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, ist im Folgenden zu erörtern, <strong>in</strong> welchen Fällen<br />
welche <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen Anwendung f<strong>in</strong>den. Hierbei helfen im Bereich des Rechts<br />
der Europäischen Union die Kollisionsvermeidungsnormen der EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie.<br />
Wie bereits <strong>in</strong> Abschnitt 5.1.1 erörtert, kommen die <strong>in</strong>ternationalen <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen<br />
als Prüfungsmaßstab für den <strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> nicht <strong>in</strong> Betracht, da sie<br />
ke<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlichen Rechtscharakter aufweisen. Auch die aufgeführten Richtl<strong>in</strong>ien selbst<br />
s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar anwendbar und können allenfalls für Auslegungsfragen herangezogen<br />
werden. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist demnach das<br />
Recht der nach <strong>in</strong>ternationalen Vorschriften anwendbaren Rechtsordnung. Daher ist regelmäßig<br />
nationales Recht anwendbar. Welches nationale Recht anwendbar ist, bestimmt sich<br />
nach den Beteiligten an e<strong>in</strong>em Sachverhalt und dem Ort, an dem die Beteiligten ihren<br />
Hauptsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Standort haben. 54<br />
52<br />
BT-Drs. 16/3078, S. 15 Gesetzesbegründung zum TMG.<br />
53<br />
Schleipfer, <strong>in</strong>: DuD 2004, S. 727 (732); Rost, Welches Gesetz gilt eigentlich?,<br />
https://www.datenschutzzentrum.de/systemdatenschutz/meldung/sm91.htm/.<br />
54<br />
Helfrich, <strong>in</strong>: Hoeren / Sieber (Hrsg.), Handbuch Multimedia-Recht, 2008, Teil 16.1 Rn. 104.<br />
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