DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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d) Mögliche Lösungen<br />
<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
• Es ist Transparenz darüber zu schaffen, wer E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> den Chat hat (z. B. nur von den<br />
Teilnehmern explizit zugelassene Personen, der Betreiber oder jeder).<br />
• Soll e<strong>in</strong>e Moderation / Überwachung / Protokollierung durchgeführt werden, so s<strong>in</strong>d die<br />
Teilnehmer hierüber zuvor zu <strong>in</strong>formieren und ggf. e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung e<strong>in</strong>zuholen.<br />
• Bei Angeboten, die sich an K<strong>in</strong>der / Jugendliche richten, kann e<strong>in</strong>e Moderation geboten<br />
se<strong>in</strong>. Diese muss jedoch transparent se<strong>in</strong>.<br />
• An Stelle der Überwachung / Protokollierung kann den Teilnehmern als milderes Mittel<br />
die Möglichkeit e<strong>in</strong>gebaut werden, sich über Chatteilnehmer zu beschweren bzw. Missbrauch<br />
zu melden. Hierzu muss zusätzlich e<strong>in</strong> entsprechendes <strong>in</strong>ternes Beschwerdemanagement<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />
• Protokolle s<strong>in</strong>d nach Wegfall der Erforderlichkeit umgehend zu löschen. Die Erforderlichkeit<br />
entfällt z. B. im Fall des Zwecks „Schutz der Chatteilnehmer“ dann, wenn mit der<br />
Meldung e<strong>in</strong>er Beschwerde nicht mehr gerechnet werden kann (z. B. nach 7 Tagen). Die<br />
Löschfristen s<strong>in</strong>d transparent im Rahmen der <strong>Datenschutz</strong>erklärung mitzuteilen.<br />
e) Weiterführende Literatur<br />
• Dr. Krist<strong>in</strong>a Hopf: Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und<br />
die Verantwortlichkeit von Chatbetreibern (ZUM 2008, 207).<br />
9.2.14 Nachrichtenaustausch<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Während Chatsysteme auf e<strong>in</strong>e Gruppendiskussion ausgelegt s<strong>in</strong>d, bieten zahlreiche Onl<strong>in</strong>e-<br />
Spiele auch die Möglichkeit, dass sich zwei Spieler direkt mite<strong>in</strong>ander austauschen (sog.<br />
Personal Message oder auch Private Message (PM)). Hierbei können spiel<strong>in</strong>terne Systeme<br />
zum Nachrichtenaustausch und auch Schnittstellen zu e<strong>in</strong>em E-Mail-Dienst angeboten werden.<br />
b) Relevante Normen<br />
• § 88 TKG<br />
• §§ 11 ff TMG<br />
• §§ 100a, 100b, 100g StPO<br />
c) Restriktionen<br />
Bei dem Transport von E-Mails und anderer Nachrichten handelt es sich <strong>in</strong> der Regel um<br />
Telekommunikationsdienste, so dass hierbei das Fernmeldegeheimnis gilt. Wird im Onl<strong>in</strong>e-<br />
Spiel (vorgelagert) das Schreiben der Nachricht und (nachgelagert) das Lesen angeboten,<br />
so handelt es sich hierbei um Telemediendienste.<br />
Der Spiele-Betreiber darf grundsätzlich ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die private Kommunikation zwischen<br />
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