DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
sen. Im H<strong>in</strong>blick auf den Schutz der Nutzungs- und Bestandsdaten nach dem TMG s<strong>in</strong>d § 3<br />
Abs. 1 und 2 TMG zu berücksichtigen. Danach ist das Recht des Ortes der Niederlassung<br />
maßgeblich.<br />
5.2.1.4 Zwischenergebnis<br />
Entsprechend den vorgehenden Ausführungen gilt für den Anwendungsbereich der EG-<br />
<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie, dass deutsches <strong>Datenschutz</strong>recht grundsätzlich dann Anwendung<br />
f<strong>in</strong>det, wenn sich e<strong>in</strong>e Niederlassung e<strong>in</strong>es Unternehmens mit Hauptsitz auf dem Gebiet der<br />
Europäischen Union im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bef<strong>in</strong>det und personenbezogene<br />
Daten erhebt, nutzt oder verwendet. Dies gilt auch, wenn personenbezogene<br />
Daten ausschließlich von e<strong>in</strong>em Unternehmen mit Hauptsitz <strong>in</strong> Deutschland und ohne weitere<br />
Niederlassung erhoben werden. BDSG und TMG f<strong>in</strong>den entsprechend den Vorgaben der<br />
EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie ke<strong>in</strong>e Anwendung, wenn die personenbezogenen Daten von e<strong>in</strong>er<br />
Niederlassung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden, unabhängig vom<br />
Hauptsitz des Unternehmens und dem Ort der Erhebung der personenbezogenen Daten.<br />
5.2.2 Drittstaatenregelungen<br />
Im Folgenden bleibt zu klären, welches <strong>Datenschutz</strong>recht zur Anwendung kommt, wenn der<br />
Spieler <strong>in</strong> Deutschland se<strong>in</strong>en gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Betreiber des Onl<strong>in</strong>e-Spiels<br />
se<strong>in</strong>en Hauptsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittstaat außerhalb der EU hat und <strong>in</strong>nerhalb der Europäischen<br />
Union ke<strong>in</strong>e weitere tätige Niederlassung besitzt. Dies ist im Rahmen von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong><br />
e<strong>in</strong>e wichtige Konstellation, da viele Betreiber von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> ihren Hauptsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Staat außerhalb der Europäischen Union haben.<br />
Maßgeblich ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Regelung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG. Danach<br />
ist das BDSG anwendbar, wenn e<strong>in</strong>e verantwortliche Stelle personenbezogene Daten<br />
<strong>in</strong> Deutschland erhebt, verarbeitet oder nutzt, die ke<strong>in</strong>e Niederlassung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union besitzt. Anders als <strong>in</strong>nerhalb der Europäischen Union gilt<br />
<strong>in</strong> diesen Fällen daher das Territorialitätspr<strong>in</strong>zip. Insoweit ist <strong>in</strong> diesen Fällen, anders als im<br />
Anwendungsbereich der EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie, der Ort der Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten maßgeblich. Dies gilt gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG<br />
jedoch nicht für den re<strong>in</strong>en „Transitverkehr“ durch Deutschland.<br />
Ist das BDSG anwendbar, wenn personenbezogene Daten <strong>in</strong> Deutschland erhoben, verarbeitet<br />
oder genutzt werden, so stellt sich die Frage, wann e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittstaat angesiedelte<br />
verantwortliche Stelle personenbezogene Daten <strong>in</strong> Deutschland erhebt, nutzt oder verarbeitet.<br />
Personenbezogene Daten werden gemäß § 3 Abs. 3 BDSG erhoben, wenn sie vom<br />
Betroffenen beschafft werden. Dabei ist es ist erforderlich, dass die verantwortliche Stelle<br />
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