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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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(Zugangskontrolle),<br />

<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

3. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung e<strong>in</strong>es Datenverarbeitungssystems Berechtigten<br />

ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können,<br />

und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung<br />

nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),<br />

4. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung<br />

oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen,<br />

kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt<br />

werden kann, an welche Stellen e<strong>in</strong>e Übermittlung personenbezogener Daten durch E<strong>in</strong>richtungen<br />

zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),<br />

5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von<br />

wem personenbezogene Daten <strong>in</strong> Datenverarbeitungssysteme e<strong>in</strong>gegeben, verändert oder<br />

entfernt worden s<strong>in</strong>d (E<strong>in</strong>gabekontrolle),<br />

6. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur<br />

entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),<br />

7. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust<br />

geschützt s<strong>in</strong>d (Verfügbarkeitskontrolle).<br />

E<strong>in</strong>e Maßnahme zur Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle und Weitergabekontrolle ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.<br />

Erforderlich s<strong>in</strong>d diese Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen<br />

Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Daten, die für unterschiedliche Zwecke<br />

oder Spiele erhoben wurden (z. B. zu Abrechnungszwecken und für Market<strong>in</strong>g), s<strong>in</strong>d getrennt<br />

vone<strong>in</strong>ander zu verarbeiten. Der Spieler muss hierüber <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong> und die Nutzung<br />

des Spiels jederzeit beenden können.<br />

Erhobene personenbezogene Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung<br />

müssen nach Wegfall der Erforderlichkeit gelöscht oder, wenn Aufbewahrungspflichten<br />

etwa nach der Abgabenordnung (AO) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB) bestehen, gesperrt<br />

werden. Sperren ist hierbei das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten,<br />

um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung e<strong>in</strong>zuschränken.<br />

Der Nutzer muss das Onl<strong>in</strong>e-Spiel gegen Kenntnisnahme unberechtigter Dritter geschützt <strong>in</strong><br />

Anspruch nehmen können, so dass im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren<br />

e<strong>in</strong>e Verschlüsselung der Onl<strong>in</strong>e-Verb<strong>in</strong>dung erforderlich se<strong>in</strong> kann. Die Gewährleistung der<br />

Datensicherheit schließt auch e<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> systematischer oder massenhafter Export oder<br />

Download von Profildaten aus dem Onl<strong>in</strong>e-Spiel durch unberechtigte Dritte etwa automatisiert<br />

durch sog. Crawler verh<strong>in</strong>dert werden muss.<br />

Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten beschäftigt s<strong>in</strong>d, haben e<strong>in</strong>en <strong>Datenschutz</strong>beauftragten zu<br />

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