DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
8 <strong>Datenschutz</strong>rechtliche Erläuterungen<br />
Im Folgenden werden die aus <strong>Datenschutz</strong>sicht wichtigsten Funktionalitäten von Onl<strong>in</strong>e-<br />
<strong>Spielen</strong> betrachtet und detaillierter untersucht. Die folgenden Ausführungen konzentrieren<br />
sich auf die Rechtsfragen, die entweder für alle Funktionen von Bedeutung s<strong>in</strong>d oder die nur<br />
für e<strong>in</strong>zelne Funktionen besondere Relevanz haben.<br />
8.1 Grundsätzliches<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d von den Onl<strong>in</strong>e-Spiele-Betreibern die e<strong>in</strong>schlägigen <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen<br />
zu berücksichtigen, vorliegend <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Regelungen des TMG und des<br />
BDSG. Das BDSG f<strong>in</strong>det nur dann Anwendung, wenn das TMG ke<strong>in</strong>e spezielleren Regelungen<br />
für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die zur Bereitstellung von Telemedien<br />
verwendet werden, enthält. 101<br />
Neben der Rechtmäßigkeit der Verwendung personenbezogener Daten s<strong>in</strong>d die Hersteller,<br />
Publisher und Betreiber von Onl<strong>in</strong>e-Spiele auch an die Grundsätze der Zweckb<strong>in</strong>dung, Erforderlichkeit,<br />
Transparenz und der Datensicherheit gebunden. Im S<strong>in</strong>ne des Erforderlichkeitsgrundsatzes<br />
müssen Hersteller, Publisher und Betreiber von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> jeder<br />
Phase e<strong>in</strong>er <strong>Spielen</strong>twicklung identifizieren, welche Daten anfallen, <strong>in</strong> welchem Prozess sie<br />
anfallen und ob sie für diesen Prozess bzw. den weiteren Verlauf erforderlich s<strong>in</strong>d. Anhand<br />
dieser Ergebnisse ist dann für die jeweils anfallenden Daten erneut zu überprüfen, ob sich<br />
e<strong>in</strong>e Erlaubnisnorm f<strong>in</strong>den lässt bzw. e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung vorliegt. Nur die personenbezogenen<br />
Daten, für die e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung oder e<strong>in</strong>e Erlaubnisnorm für die Erhebung, Verarbeitung oder<br />
Nutzung vorliegt, dürfen dann entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben verwendet<br />
werden.<br />
So ist es unter anderem über den gesamten Zeitraum der Nutzung e<strong>in</strong>es Telemediendienstes<br />
<strong>–</strong> also bis zum Beenden des Spiels durch Ausloggen o. ä. <strong>–</strong> technisch erforderlich, die<br />
IP-Adresse des Spielers von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> zu verwenden, da anderenfalls e<strong>in</strong>e Adressierung<br />
der angeforderten Spielseiten nicht möglich wäre. Über die Nutzung des Spiels h<strong>in</strong>aus<br />
wird e<strong>in</strong>e Speicherung dieser Daten jedoch zumeist nicht erforderlich se<strong>in</strong>, da das Datum<br />
selbst für die Abrechnung des genutzten Spiels oder weitergehende Phasen nicht notwendig<br />
ist. Für kostenlose Spiele werden unter anderem die Dauer und der Umfang der Nutzung<br />
ke<strong>in</strong>er Speicherung bedürfen, da e<strong>in</strong>e Abrechnung gerade nicht erfolgt. Die Daten s<strong>in</strong>d mith<strong>in</strong><br />
nicht erforderlich.<br />
Für anderweitig technisch bed<strong>in</strong>gt anfallende personenbezogene Daten ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich bei dem Vorgang des „Anfallens“ nicht um e<strong>in</strong> Erheben im S<strong>in</strong>ne der deut-<br />
101 Siehe dazu Kapitel 5.4.<br />
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