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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

anderem zum Schutz der Spieler vorgeschlagen, Spielfiguren mit Ermüdungsersche<strong>in</strong>ungen<br />

zu versehen, um damit zu exzessives <strong>Spielen</strong> zu unterb<strong>in</strong>den. Weiterh<strong>in</strong> sollen die Spieler<br />

Urheberrechte an der von ihnen geschaffenen Spielfigur (Avatar) erhalten. Im Bereich der<br />

Werbung wird der Vorschlag unterbreitet, In-Game-Advertis<strong>in</strong>g nur entsprechend den für die<br />

Spiele geltenden Altersstufen zuzulassen bzw. bei Nutzung der Spiele durch K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

Werbung ganz zu verbieten. Als e<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit zum Schutz der Spieler<br />

wird vorgeschlagen, <strong>in</strong> die Software e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die bereits verspielte Zeit e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den<br />

oder e<strong>in</strong>e Mitteilung zu übermitteln, e<strong>in</strong>e Pause e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Diese vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen be<strong>in</strong>halten auch datenschutzrechtliche<br />

Fragen, die e<strong>in</strong>er weitergehenden Analyse bedürfen. <strong>Datenschutz</strong>rechtliche Fragen bestehen<br />

<strong>in</strong>sbesondere dar<strong>in</strong>, dass für e<strong>in</strong>e Suchtprävention im Zweifel Gesundheitsdaten erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d, die e<strong>in</strong>em strengeren Schutz als sonstige personenbezogene Daten unterliegen,<br />

§ 3 Abs. 9 BDSG. Derartige Maßnahmen bedürfen dann auch e<strong>in</strong>er Verhaltensanalyse der<br />

Spieler, die datenschutzkonform gestaltet werden muss. Insoweit besteht <strong>in</strong> diesem Rahmen<br />

e<strong>in</strong> weitergehender Forschungsbedarf. 111<br />

111 Siehe dazu Kapitel 13.<br />

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