DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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c) Restriktionen<br />
<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
Mit der Kündigung oder Löschung des Accounts oder auch bei längerem Unterbleiben des<br />
Spiels entfällt mangels Erforderlichkeit der Rechtsgrund für die Speicherung der Bestandsund<br />
Nutzungsdaten des Spielers. Daher müssen die Daten ab diesem Zeitpunkt gelöscht<br />
bzw. bei Aufbewahrungspflichten gesperrt werden; sie dürfen ohne E<strong>in</strong>willigung des Nutzers<br />
nicht auf Vorrat gespeichert bleiben.<br />
d) Mögliche Lösungen<br />
• Der Spieler sollte <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn der Spiel-Vertrag onl<strong>in</strong>e geschlossen wurde,<br />
die Möglichkeit haben, diesen auch onl<strong>in</strong>e wieder zu kündigen.<br />
• Der Spieler muss vom Betreiber darüber <strong>in</strong>formiert werden, wie (auf welchem Wege und<br />
<strong>in</strong> welcher Form) er den Vertrag kündigen kann bzw. e<strong>in</strong>en Account löschen kann. Hierzu<br />
sollte e<strong>in</strong> entsprechender Button oder e<strong>in</strong> Formular an der Stelle angeboten werden,<br />
an der auch der Vertrag geschlossen wurde bzw. die Anmeldung erfolgte.<br />
• Nach der Kündigung müssen Bestands- und Nutzungsdaten gelöscht werden, sofern sie<br />
nicht noch zur Abwicklung des Vertrages notwendig s<strong>in</strong>d (etwa zur E<strong>in</strong>treibung von offenen<br />
Posten).<br />
• E<strong>in</strong> gesondertes Vorhalten der Daten für eventuell spätere Anfragen durch Strafverfolgungsbehörden<br />
ist <strong>in</strong> der Regel nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig.<br />
• Bei kostenlosen <strong>Spielen</strong> muss e<strong>in</strong>e Möglichkeit bestehen, den Account vollständig zu löschen.<br />
• Es reicht <strong>in</strong> der Regel nicht aus, die Daten nur <strong>in</strong> der Datenbank als „gelöscht“ zu markieren,<br />
sondern die Daten müssen rückstandsfrei entfernt werden.<br />
• Sofern Aufbewahrungspflichten (z. B. im Rahmen des Handelsrechts / der Abgabenordnung)<br />
bestehen, tritt an Stelle der Löschung die Verpflichtung zur Sperrung der Daten.<br />
• Sollen Account- bzw. Vertragsdaten über die Aufbewahrungspflichten und die Vertragslaufzeit<br />
h<strong>in</strong>aus gespeichert werden (etwa um dem Spieler e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte Rückkehr zu<br />
ermöglichen bzw. ihn über neue Angebote zu <strong>in</strong>formieren), so muss der Spieler hier<strong>in</strong><br />
und auch <strong>in</strong> die weitere Verwendung der Daten ausdrücklich e<strong>in</strong>willigen.<br />
• E<strong>in</strong>e Löschungspflicht kann auch bestehen, wenn e<strong>in</strong> (kostenloses) Spiel sehr lange<br />
nicht benutzt wurde und davon auszugehen ist, dass der Spieler ke<strong>in</strong> Interesse mehr an<br />
se<strong>in</strong>en Account hat. Die Frist hierfür kann großzügig bemessen werden und richtet sich<br />
danach, wann nach vernünftigem Ermessen nicht mehr mit der Rückkehr des Spielers zu<br />
rechnen ist.<br />
• Der Spieler muss e<strong>in</strong>e Kontaktmöglichkeit zum Betreiber des Spiels haben, um auch<br />
beim Vergessen von Zugangsdaten e<strong>in</strong>e Löschung se<strong>in</strong>er personenbezogenen Daten zu<br />
erreichen. Ggf. muss er sich über andere Legitimationswege hierfür identifizieren. Diese<br />
Möglichkeit muss ihm e<strong>in</strong>geräumt werden.<br />
• Das Recht auf Löschung kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder be-<br />
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