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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

Gefahrenabwehr, Werbung, Markt- und Me<strong>in</strong>ungsforschung und auf anderen berechtigten<br />

Interessen beruhende Zwecke, die jedoch ausreichend spezifiziert se<strong>in</strong> müssen.<br />

E<strong>in</strong>e Zweckänderung während der Nutzung ist grundsätzlich möglich. Für diese bedarf es<br />

allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>er weiteren Erlaubnisnorm. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit muss <strong>in</strong>soweit<br />

erneut erfüllt werden; für die Zweckänderung ist daher erneut e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung des Betroffenen<br />

oder e<strong>in</strong>e Rechtsgrundlage erforderlich. Rechtsnormen, welche e<strong>in</strong>e Zweckänderung<br />

der Nutzung der personenbezogenen Daten rechtfertigen, lassen sich ebenfalls im BDSG<br />

(§ 28 Abs. 3 BDSG) und im TMG (§ 14 Abs. 2, § 15 Abs. 3, 4, 8 TMG) f<strong>in</strong>den.<br />

5.3.3.4 Grundsatz der Erforderlichkeit<br />

Im Zusammenhang mit der Zweckb<strong>in</strong>dung der Datenverarbeitung steht der Grundsatz der<br />

Erforderlichkeit. Der Grundsatz der Erforderlichkeit f<strong>in</strong>det se<strong>in</strong>en Niederschlag <strong>in</strong> Art. 6 und 7<br />

der EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Daten erhoben, verarbeitet<br />

und genutzt werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e über den<br />

Zweck h<strong>in</strong>ausgehende Erhebung personenbezogener Daten ist <strong>in</strong> der Regel nicht zulässig.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass für jeden Vorgang erneut überprüft werden muss, welche<br />

Daten für diesen Vorgang überhaupt notwendig s<strong>in</strong>d und ob eventuell der Personenbezug<br />

nicht erforderlich ist und die Daten dementsprechend gar nicht erst erhoben oder möglichst<br />

bald anonymisiert, pseudonymisiert oder gelöscht werden können.<br />

Im Rahmen von Onl<strong>in</strong>e-Spiele bedeutet dies schon für den Hersteller, <strong>in</strong> jeder Phase die<br />

Erforderlichkeit von Daten und deren etwaigem Personenbezug zu prüfen und die technischen<br />

Vorkehrungen zu schaffen, dass Daten nur <strong>in</strong> dem erforderlichen Umfang erhoben,<br />

verarbeitet und genutzt werden. E<strong>in</strong>e immer mögliche Verfügbarkeit aller erhobenen Daten<br />

ist <strong>in</strong> den seltensten Fällen erforderlich. Daraus folgt <strong>in</strong>sbesondere, dass personenbezogene<br />

Daten, die für Vorgänge nicht (mehr) erforderlich s<strong>in</strong>d, zu löschen s<strong>in</strong>d und nicht auf Vorrat<br />

gehalten werden dürfen.<br />

5.3.3.5 Grundsatz der Transparenz<br />

Für den Betroffenen, <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> also für den Spieler, muss die Erhebung, Verarbeitung<br />

und Übermittlung se<strong>in</strong>er personenbezogenen Daten transparent se<strong>in</strong>. Dies bedeutet,<br />

dass es jedem Spieler von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> möglich se<strong>in</strong> muss zu wissen, welche personenbezogenen<br />

Daten über ihn an welcher Stelle verfügbar s<strong>in</strong>d. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des BDSG, TMG und TKG werden diesem Grundsatz <strong>in</strong>soweit gerecht, als sie<br />

Rechte für den Betroffenen und Pflichten für die verantwortliche Stelle, den Telemedienbzw.<br />

Telekommunikationsdienstleister enthalten. So s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Gesetzen Auskunfts-, Löschungs-<br />

und Berichtigungsansprüche zu f<strong>in</strong>den, die die Rechte der Betroffenen sichern sollen.<br />

Demselben Zwecken dienen bestimmte Informationspflichten der verantwortlichen Stellen,<br />

Telemedien- und Telekommunikationsdienstleister.<br />

Für Onl<strong>in</strong>e-Spiele bedeutet dies, dass der Spieler vor der Erhebung der Daten darüber zu<br />

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