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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

7 Analyse e<strong>in</strong>zelner Berührungspunkte zwischen <strong>Datenschutz</strong>recht<br />

und Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong><br />

Im Folgenden werden die bisher gefundenen Ergebnisse mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung gesetzt.<br />

Für konkrete Spielsituationen werden die e<strong>in</strong>schlägigen <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen aufgeführt<br />

und dargestellt. Dabei ist nicht nur zwischen den Spielsituationen zu unterschieden,<br />

sondern auch zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Akteuren. Es ist jeweils auf die verantwortliche Stelle<br />

abzustellen. Während <strong>in</strong> der Verkaufs- bzw. Vertriebssituation die personenbezogenen Daten<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für die Abwicklung e<strong>in</strong>es Vertragsverhältnisses zwischen Publisher oder<br />

Händler und Onl<strong>in</strong>e-Spieler anfallen und es sich <strong>in</strong> der klassischen Situation des Onl<strong>in</strong>e-<br />

Verkaufs e<strong>in</strong>es Spiels um Daten wie Name, Adresse, IP-Adresse und Bezahldaten handeln<br />

wird, fallen beim Betreiber sämtliche Informationen zum Spielverhalten, Spielverlauf, Videound<br />

Tonsequenzen, aber eben auch Name, Pseudonyme, Bezahldaten, Adressen und IP-<br />

Adressen an.<br />

7.1 Eröffnung des Anwendungsbereichs des <strong>Datenschutz</strong>rechts für die<br />

konkrete Spielsituation<br />

Grundsätzlich kann nach dem oben Gezeigten zwischen e<strong>in</strong>er Vielzahl von unterschiedlichen<br />

Fallkonstellationen im Rahmen der Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung bei Onl<strong>in</strong>e-<br />

<strong>Spielen</strong> unterschieden werden. Ausschlaggebend für die Bestimmung des e<strong>in</strong>schlägigen<br />

<strong>Datenschutz</strong>rechts ist die Niederlassung der verantwortlichen Stelle. Diese ist <strong>in</strong> der Regel<br />

der Betreiber des Onl<strong>in</strong>e-Spiels. Zunächst wird daher nach den möglichen Niederlassungsorten<br />

e<strong>in</strong>er verantwortlichen Stelle unterschieden. Dabei ist zu differenzieren zwischen solchen<br />

Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Niederlassung e<strong>in</strong>er verantwortlichen Stelle <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

Deutschland gelegen ist, im EU-Ausland oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittstaat. Für Onl<strong>in</strong>e-Spiele ist <strong>in</strong><br />

diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass es nicht ausschließlich auf die Spiele-<br />

Betreiber ankommt, sondern auch Spielsituationen zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> denen Dritte<br />

zur Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten von dem Betreiber <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Betreiber die Abrechnung<br />

der Spiele, der Zusatzfunktionen usw. an e<strong>in</strong>en Dritten abgibt. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der stetigen<br />

Zunahme von verteilten Systemen (Service Oriented Architectures, Cloud Comput<strong>in</strong>g)<br />

wird sich diese Problemstellung zudem <strong>in</strong> den kommenden Jahren weiter verschärfen.<br />

7.1.1 Onl<strong>in</strong>e-Spiele im privaten Bereich<br />

Für alle Onl<strong>in</strong>e-Spiele ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

bei Datenverarbeitungen durch nicht-öffentliche Stellen zu ausschließlich per-<br />

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