DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
d) Mögliche Lösungen<br />
<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
• Vorgehaltene persönliche Nachrichten / E-Mails s<strong>in</strong>d möglichst nur verschlüsselt auf dem<br />
Server abzulegen, so dass die Adm<strong>in</strong>istratoren ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sicht nehmen können.<br />
• Zugriffe der Adm<strong>in</strong>istratoren auf Nachrichten sollten protokolliert werden, so dass e<strong>in</strong><br />
Aufdeckungsrisiko für Personen besteht, die unbefugt Zugriff auf Nachrichten nehmen.<br />
• Es dürfen grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Protokolle von Nachrichten<strong>in</strong>halten und Informationen über<br />
Absender und Empfänger erstellt werden.<br />
• Es sollte e<strong>in</strong>e Beschwerdemöglichkeit für die Spieler e<strong>in</strong>gerichtet werden, über die unwillkommene<br />
Nachrichten dem Betreiber gemeldet werden können.<br />
• Die angewendeten Verfahren, Löschungsfristen und Zugriffsmöglichkeiten sollten durch<br />
entsprechende Dokumentationen für den Betreiber transparent se<strong>in</strong>.<br />
• Ist e<strong>in</strong>e automatisierte Kontrolle der Nachrichten auf Spam bzw. Schadsoftware geboten,<br />
so hat diese nach den üblichen technischen Methoden zu erfolgen und darf ke<strong>in</strong> persönlicher<br />
Zugriff durch z. B. die Adm<strong>in</strong>istratoren erfolgen. Über gefilterte Nachrichten s<strong>in</strong>d<br />
der Absender und der Empfänger zur unterrichten.<br />
• Die E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> Nachrichten darf nur mit E<strong>in</strong>willigung der betroffenen Kommunikationspartner<br />
erfolgen.<br />
• Ordnungsbehörden dürfen <strong>in</strong> der Regel nur dann Zugriff auf Nachrichten erhalten, wenn<br />
e<strong>in</strong> entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.<br />
• E<strong>in</strong>e Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung gibt es (zur Zeit) nicht,<br />
so dass diese im Falle e<strong>in</strong>er Implementierung beim Betreiber rechtswidrig wäre.<br />
9.2.15 <strong>Datenschutz</strong>konfiguration<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Den Spielern kann <strong>in</strong>nerhalb des Onl<strong>in</strong>e-Spiels die Möglichkeit gegeben werden, selber e<strong>in</strong>zustellen,<br />
wie mit ihren personenbezogenen Daten verfahren wird. Dies umfasst beispielsweise<br />
Speicherfristen, Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten oder e<strong>in</strong>e mögliche Weitergabe<br />
von Daten an Dritte bzw. Mitspieler.<br />
b) Relevante Normen<br />
• §§ 4a, 28 Abs. 3b BDSG<br />
• §§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 TMG<br />
c) Restriktionen<br />
Soll aus e<strong>in</strong>er <strong>Datenschutz</strong>konfiguration e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung für die Verarbeitung von Daten<br />
abgeleitet werden, so muss diese bewusst und e<strong>in</strong>deutig erklärt werden. Der Spieler muss<br />
über die Konsequenzen der Konfiguration aufgeklärt werden. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung kann <strong>in</strong> der<br />
Regel nicht aus dem Umstand heraus f<strong>in</strong>giert werden, dass e<strong>in</strong>e Konfiguration nicht geändert<br />
Seite 113 / 175