DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
stehende Rechte der Spieler gewährleisten. Die wichtigsten Rechte von Spielern bei der<br />
Verwendung ihrer personenbezogenen Daten s<strong>in</strong>d die Auskunfts-, Löschungs-, und Berichtigungsrechte.<br />
Diese Rechte ergeben sich aus den §§ 33 ff. BDSG und § 13 TMG. Der Spieler<br />
hat nach § 34 BDSG bzw. § 13 Abs. 7 TMG e<strong>in</strong>en Auskunftsanspruch und nach § 35 BDSG<br />
bzw- § 13 Abs. 4 Nr. 2 TMG e<strong>in</strong>en Löschungsanspruch. Dies be<strong>in</strong>haltet auch das Recht auf<br />
Sperrung, wenn e<strong>in</strong>e Löschung aus rechtlichen Gründen (z. B. Aufbewahrungspflichten)<br />
nicht möglich ist. Diese Rechte s<strong>in</strong>d unabd<strong>in</strong>gbar (§ 6 Abs. 1 BDSG).<br />
Neben diesen Rechten haben Nutzer von Telemedien auch die Möglichkeit über die allgeme<strong>in</strong><br />
auch im BDSG aufgeführten Rechte h<strong>in</strong>aus, e<strong>in</strong>e elektronische E<strong>in</strong>willigung zu erteilen<br />
und zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu nutzen, die se<strong>in</strong>e personenbezogenen<br />
Daten schützen, siehe § 13 Abs. 4, 6 TMG. 85 Gemäß § 13 Abs. 6 TMG sollen<br />
die Anbieter von Telemedien die Möglichkeit bereitstellen, diese anonym oder unter Pseudonym<br />
zu nutzen und die Beendigung der Nutzung e<strong>in</strong>es Telemediendienstes zu jeder Zeit zu<br />
ermöglichen.<br />
6.5 Ergänzende für Onl<strong>in</strong>e-Spiele anwendbare Rechtsnormen<br />
Neben dem BDSG, TMG und TKG s<strong>in</strong>d im Rahmen e<strong>in</strong>er vollständigen Betrachtung der anwendbaren<br />
<strong>Datenschutz</strong>bestimmungen für Onl<strong>in</strong>e-Spiele ergänzend der Jugendmedienschutzstaatsvertrag<br />
(JMStV) für den Jugendschutz und Geheimhaltungsregelungen im StGB,<br />
der StPO und den berufsständischen Regelungen zu berücksichtigen. H<strong>in</strong>zu kommen Aufbewahrungspflichten<br />
für <strong>in</strong>sbesondere Rechnungsdaten im Rahmen der Abgabenordnung<br />
(AO) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese werden <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen zu untersuchenden<br />
Funktionen von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> im Folgenden punktuell aufgegriffen.<br />
85 Sp<strong>in</strong>dler / N<strong>in</strong>k, <strong>in</strong>: Sp<strong>in</strong>dler / Schuster (Hrsg.), Recht der elektronischen Medien, 2008, § 13 TMG, Rn. 8.<br />
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