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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

stehende Rechte der Spieler gewährleisten. Die wichtigsten Rechte von Spielern bei der<br />

Verwendung ihrer personenbezogenen Daten s<strong>in</strong>d die Auskunfts-, Löschungs-, und Berichtigungsrechte.<br />

Diese Rechte ergeben sich aus den §§ 33 ff. BDSG und § 13 TMG. Der Spieler<br />

hat nach § 34 BDSG bzw. § 13 Abs. 7 TMG e<strong>in</strong>en Auskunftsanspruch und nach § 35 BDSG<br />

bzw- § 13 Abs. 4 Nr. 2 TMG e<strong>in</strong>en Löschungsanspruch. Dies be<strong>in</strong>haltet auch das Recht auf<br />

Sperrung, wenn e<strong>in</strong>e Löschung aus rechtlichen Gründen (z. B. Aufbewahrungspflichten)<br />

nicht möglich ist. Diese Rechte s<strong>in</strong>d unabd<strong>in</strong>gbar (§ 6 Abs. 1 BDSG).<br />

Neben diesen Rechten haben Nutzer von Telemedien auch die Möglichkeit über die allgeme<strong>in</strong><br />

auch im BDSG aufgeführten Rechte h<strong>in</strong>aus, e<strong>in</strong>e elektronische E<strong>in</strong>willigung zu erteilen<br />

und zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu nutzen, die se<strong>in</strong>e personenbezogenen<br />

Daten schützen, siehe § 13 Abs. 4, 6 TMG. 85 Gemäß § 13 Abs. 6 TMG sollen<br />

die Anbieter von Telemedien die Möglichkeit bereitstellen, diese anonym oder unter Pseudonym<br />

zu nutzen und die Beendigung der Nutzung e<strong>in</strong>es Telemediendienstes zu jeder Zeit zu<br />

ermöglichen.<br />

6.5 Ergänzende für Onl<strong>in</strong>e-Spiele anwendbare Rechtsnormen<br />

Neben dem BDSG, TMG und TKG s<strong>in</strong>d im Rahmen e<strong>in</strong>er vollständigen Betrachtung der anwendbaren<br />

<strong>Datenschutz</strong>bestimmungen für Onl<strong>in</strong>e-Spiele ergänzend der Jugendmedienschutzstaatsvertrag<br />

(JMStV) für den Jugendschutz und Geheimhaltungsregelungen im StGB,<br />

der StPO und den berufsständischen Regelungen zu berücksichtigen. H<strong>in</strong>zu kommen Aufbewahrungspflichten<br />

für <strong>in</strong>sbesondere Rechnungsdaten im Rahmen der Abgabenordnung<br />

(AO) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese werden <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen zu untersuchenden<br />

Funktionen von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> im Folgenden punktuell aufgegriffen.<br />

85 Sp<strong>in</strong>dler / N<strong>in</strong>k, <strong>in</strong>: Sp<strong>in</strong>dler / Schuster (Hrsg.), Recht der elektronischen Medien, 2008, § 13 TMG, Rn. 8.<br />

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