DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
verhalte von dem europäischen Grundrecht auf <strong>Datenschutz</strong> erfasst. 37 Zusätzlich ist über Art.<br />
6 Abs. 3 des Vertrages der Europäischen Union (EUV) auch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />
(EMRK) zu berücksichtigen, da die Europäische Union die Grundrechte,<br />
wie sie <strong>in</strong> der EMRK festgelegt werden, achtet.<br />
E<strong>in</strong>fachgesetzlich ergibt sich für das Gebiet der Europäischen Union e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>deststandard im<br />
<strong>Datenschutz</strong>recht aus den Richtl<strong>in</strong>ien des Europäischen Parlaments und Rats 95/46/EG aus<br />
dem Jahre 1995 38 (allgeme<strong>in</strong>e <strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie) und 2002/58/EG aus dem Jahr 2002 39<br />
für die Bereiche Telemedien und Telekommunikation. Für Onl<strong>in</strong>e-Spiele zusätzlich von Bedeutung<br />
s<strong>in</strong>d die Richtl<strong>in</strong>ie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten 40 und die Richtl<strong>in</strong>ie 97/66/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation<br />
41 . Beide Richtl<strong>in</strong>ien befassen sich zwar nicht vordergründig mit <strong>Datenschutz</strong>. Sie be<strong>in</strong>halten<br />
jedoch Regelungen zur Kommunikation im Internet.<br />
Richtl<strong>in</strong>ien selbst erzeugen ke<strong>in</strong>e direkte <strong>in</strong>nerstaatliche Wirkung <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union. Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV) an<br />
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet und nur h<strong>in</strong>sichtlich des zu erreichenden<br />
Ziels verb<strong>in</strong>dlich. Sie s<strong>in</strong>d von den e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedstaaten <strong>in</strong> nationales Recht umzusetzen.<br />
Die Mittel und die Form der Umsetzung können die Mitgliedstaaten frei wählen. Insoweit<br />
ist nur das umgesetzte nationale Recht verb<strong>in</strong>dlich und für die Publisher und Betreiber<br />
von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> von Bedeutung.<br />
Für diese Untersuchung s<strong>in</strong>d die Richtl<strong>in</strong>ien jedoch <strong>in</strong>soweit von Bedeutung, als sie <strong>in</strong> allen<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union <strong>in</strong> nationales Recht umgesetzt wurden und das gesamte<br />
mitgliedstaatliche Recht im Bereich des <strong>Datenschutz</strong>es und der Telekommunikation<br />
harmonisiert wurde. Hierdurch wurde e<strong>in</strong> europaweit e<strong>in</strong>heitliches <strong>Datenschutz</strong>niveau geschaffen,<br />
was primär den grenzübergreifenden Datenverkehr im B<strong>in</strong>nenmarkt fördern soll.<br />
Insoweit können die Richtl<strong>in</strong>ien, trotz der fehlenden unmittelbaren Wirkung, zur Begründung<br />
37<br />
EuGH, Rs. C-101/01 (L<strong>in</strong>dqvist), Slg. 2003, S. I-12971, Tz. 24; EuGH, Rs. C-275/06 (Promusicae), Slg.<br />
2008, S. I-271, Tz. 57.<br />
38 Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher<br />
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABL. EG Nr. L<br />
281 vom 23.11.1995, S. 31-50.<br />
39 Richtl<strong>in</strong>ie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre <strong>in</strong> der elektronischen Kommunikation (<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie<br />
für elektronische Kommunikation), ABl. EG Nr. L 201 vom 31.07.2002, S. 37-47.<br />
40 Richtl<strong>in</strong>ie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung<br />
von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste<br />
oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 2002/58/EG, ABl. EG Nr. L 105 vom 13.04.2006, S. 54-63.<br />
41 Richtl<strong>in</strong>ie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation,<br />
ABl. EG Nr. L 24 vom 30.01.1998, S. 1-8.<br />
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