DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
steht. Dann müssen die (Rechnungs-)Daten jedoch aus dem aktiven System ausgesondert<br />
werden.<br />
• Wird an e<strong>in</strong>en externen Shop-Betreiber weitervermittelt, so ist diese Vermittlung dem<br />
Spieler deutlich schon vor der Weiterleitung kenntlich zu machen.<br />
9.2.22 In-Game-Verhaltensanalyse<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Spiele-Betreiber können e<strong>in</strong> Interesse daran haben, das Spielerverhalten zu analysieren, um<br />
das Spiel zu optimieren, Werbung bedarfsgerecht zu platzieren oder den Erfolg e<strong>in</strong>es Spiels<br />
oder bestimmter Spielteile zu ermitteln, z. B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Statistik.<br />
b) Relevante Normen<br />
• §§ 13, 15 TMG<br />
• § 11 BDSG<br />
c) Restriktionen<br />
Re<strong>in</strong> statistische Erhebungen, die ke<strong>in</strong>en Personenbezug ermöglichen, s<strong>in</strong>d zulässig. Der<br />
Spiele-Betreiber darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten<br />
Gestaltung des Spiels Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen,<br />
sofern der Spieler dem nicht widerspricht. Der Betreiber hat den Spieler auf se<strong>in</strong> Widerspruchsrecht<br />
im Rahmen der <strong>Datenschutz</strong>erklärung h<strong>in</strong>zuweisen. Diese Nutzungsprofile dürfen<br />
nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. IP-<br />
Adressen s<strong>in</strong>d nach herrschender Me<strong>in</strong>ung ke<strong>in</strong>e Pseudonyme, die für solche Profile verwendet<br />
werden dürfen. Daher dürfen sie ohne E<strong>in</strong>willigung nur auf e<strong>in</strong>e Weise bei der Profilerstellung<br />
genutzt werden, dass e<strong>in</strong> Personenbezug ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für<br />
das Geotarget<strong>in</strong>g (Bestimmung des Ortes, an dem sich der Anschluss bef<strong>in</strong>det), das ebenfalls<br />
ohne E<strong>in</strong>willigung nicht mit vollständigen IP-Adressen durchgeführt werden darf.<br />
Wird e<strong>in</strong> dritter Dienstleister mit der Verhaltensanalyse beauftragt, so ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong><br />
Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis <strong>in</strong>kl. Vertrag i. S. d. § 11 BDSG erforderlich, sofern<br />
ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung des Spielers für e<strong>in</strong>e Übermittlung vorliegt. Der Auftragnehmer darf bei<br />
e<strong>in</strong>er Auftragsdatenverarbeitung ke<strong>in</strong> Eigen<strong>in</strong>teresse an den Daten haben.<br />
Für e<strong>in</strong>e vorauseilende Speicherung von Daten über die Nutzung des Onl<strong>in</strong>e-Spiels h<strong>in</strong>aus,<br />
beispielsweise zu Zwecken e<strong>in</strong>er eventuellen zukünftigen Strafverfolgung, besteht ke<strong>in</strong>e<br />
Rechtsgrundlage.<br />
d) Mögliche Lösungen<br />
• Es wird e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> statistische Auswertung erstellt, ohne dass e<strong>in</strong> Rückschluss auf e<strong>in</strong>zelne<br />
Spieler möglich ist.<br />
• IP-Adressen werden anonymisiert bzw. pseudonymisiert. Dies kann z. B. durch Löschung<br />
der letzten beiden Oktette erfolgen.<br />
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