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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

fügung stehen. In der teilweise noch kostenfreien Version, <strong>in</strong> der bereits im Zuge der Anmeldung<br />

personenbezogene Daten des Spielers erhoben und gespeichert werden, hat der Spieler<br />

bereits Zugriff auf e<strong>in</strong>zelne zusätzliche Komponenten wie die Community, Teile des sogenannten<br />

Marktplatzes und Demo-Trailer. In der kostenpflichtigen Version (etwa bei Xbox<br />

Live Gold) h<strong>in</strong>gegen hat der Spieler une<strong>in</strong>geschränkten Zugriff auf Komponenten wie Videochat,<br />

Marktplatz und die Mehrspielerunterstützung, d. h. erst im kostenpflichtigen Modus ist<br />

auch e<strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> gegen bzw. mit anderen Spielern möglich 94 . Der Server und die gesamte<br />

Infrastruktur (außer des Zugriffs über das Internet) für die Spieler werden von dem<br />

Spielsystembetreiber (z. B. Microsoft, Sony, N<strong>in</strong>tendo) direkt gestellt. Insoweit handelt es<br />

sich beim Spielkonsolen-Netzwerk um e<strong>in</strong> zentralisiertes Netzwerk.<br />

Verantwortlich für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die für die Verwaltung des Spielsystems<br />

anfallen, ist grundsätzlich der Betreiber des Spielsystems. Da im Rahmen der<br />

Netzwerkbereitstellung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, der Spieler<br />

sich <strong>in</strong> Deutschland bef<strong>in</strong>det und sich das Spielsystem ausdrücklich an Deutsche richtet,<br />

kommt das deutsche <strong>Datenschutz</strong>recht <strong>in</strong> diesem Fall zur Anwendung. Etwas anderes gilt<br />

nur, wenn der Betreiber des Spielsystems ke<strong>in</strong>e Niederlassung <strong>in</strong> Deutschland hat, sondern<br />

nur <strong>in</strong> der EU / dem EWR. Dann würde das Recht dieses Staates gelten.<br />

Der Betreiber des konkreten Onl<strong>in</strong>e-Spiels selbst kann ebenfalls verantwortliche Stelle se<strong>in</strong><br />

h<strong>in</strong>sichtlich der konkret im Spiel anfallenden Daten. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, wenn er<br />

eigene Server zusätzlich zu dem Spielsystem bereitstellt. Doch auch für sonstige Spiele-<br />

Betreiber kann dieses gelten, da sie <strong>in</strong> der Regel nach Start des Spiels für den Spieler als<br />

Daten verarbeitende Stelle unter Nutzung der Infrastruktur des Spielsystems auftreten. E<strong>in</strong>e<br />

Auftragsdatenverarbeitung durch den Betreiber des Spielsystems im Auftrag des Spiel-<br />

Betreibers scheidet <strong>in</strong> der Regel allerd<strong>in</strong>gs aus, da der Betreiber des Spielsystems eigene<br />

kommerzielle Interessen mit dem Dienst verfolgt. Im E<strong>in</strong>zelfall ist somit stets für jede Phase<br />

der Datenverarbeitung abzugrenzen, welche Stelle gerade verantwortlich dafür ist.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des anwendbaren Rechts gilt das schon zu den Spielsystemen gesagte, da<br />

durch die Regionalkontrolle der Spielsysteme für jedes Land nur die Spiele freigeschaltet<br />

werden, an die es sich ausdrücklich richtet. In Deutschland dürfte somit auch hier <strong>in</strong> der Regel<br />

deutsches <strong>Datenschutz</strong>recht Anwendung f<strong>in</strong>den, sofern nicht der Betreiber se<strong>in</strong>e Niederlassung<br />

nur EU / EWR-Ausland hat.<br />

7.1.3.2.3 Drei- und Mehrparteien-Konstellationen <strong>–</strong> Auftragsdatenverarbeitung<br />

Der Kommunikations- und Datenfluss <strong>in</strong> Konstellationen mit drei oder mehr Beteiligten kann<br />

zu anderen Voraussetzungen und damit zu anderen rechtlichen Bewertungen führen als <strong>in</strong><br />

Konstellationen mit lediglich zwei Beteiligten.<br />

Bei Konstellationen mit drei oder mehr Beteiligten ist zu differenzieren, auf welche Weise und<br />

94 PSN und Wii-Connect erheben z. Zt. ke<strong>in</strong>e monatlichen Gebühren.<br />

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