DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
fügung stehen. In der teilweise noch kostenfreien Version, <strong>in</strong> der bereits im Zuge der Anmeldung<br />
personenbezogene Daten des Spielers erhoben und gespeichert werden, hat der Spieler<br />
bereits Zugriff auf e<strong>in</strong>zelne zusätzliche Komponenten wie die Community, Teile des sogenannten<br />
Marktplatzes und Demo-Trailer. In der kostenpflichtigen Version (etwa bei Xbox<br />
Live Gold) h<strong>in</strong>gegen hat der Spieler une<strong>in</strong>geschränkten Zugriff auf Komponenten wie Videochat,<br />
Marktplatz und die Mehrspielerunterstützung, d. h. erst im kostenpflichtigen Modus ist<br />
auch e<strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> gegen bzw. mit anderen Spielern möglich 94 . Der Server und die gesamte<br />
Infrastruktur (außer des Zugriffs über das Internet) für die Spieler werden von dem<br />
Spielsystembetreiber (z. B. Microsoft, Sony, N<strong>in</strong>tendo) direkt gestellt. Insoweit handelt es<br />
sich beim Spielkonsolen-Netzwerk um e<strong>in</strong> zentralisiertes Netzwerk.<br />
Verantwortlich für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die für die Verwaltung des Spielsystems<br />
anfallen, ist grundsätzlich der Betreiber des Spielsystems. Da im Rahmen der<br />
Netzwerkbereitstellung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, der Spieler<br />
sich <strong>in</strong> Deutschland bef<strong>in</strong>det und sich das Spielsystem ausdrücklich an Deutsche richtet,<br />
kommt das deutsche <strong>Datenschutz</strong>recht <strong>in</strong> diesem Fall zur Anwendung. Etwas anderes gilt<br />
nur, wenn der Betreiber des Spielsystems ke<strong>in</strong>e Niederlassung <strong>in</strong> Deutschland hat, sondern<br />
nur <strong>in</strong> der EU / dem EWR. Dann würde das Recht dieses Staates gelten.<br />
Der Betreiber des konkreten Onl<strong>in</strong>e-Spiels selbst kann ebenfalls verantwortliche Stelle se<strong>in</strong><br />
h<strong>in</strong>sichtlich der konkret im Spiel anfallenden Daten. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, wenn er<br />
eigene Server zusätzlich zu dem Spielsystem bereitstellt. Doch auch für sonstige Spiele-<br />
Betreiber kann dieses gelten, da sie <strong>in</strong> der Regel nach Start des Spiels für den Spieler als<br />
Daten verarbeitende Stelle unter Nutzung der Infrastruktur des Spielsystems auftreten. E<strong>in</strong>e<br />
Auftragsdatenverarbeitung durch den Betreiber des Spielsystems im Auftrag des Spiel-<br />
Betreibers scheidet <strong>in</strong> der Regel allerd<strong>in</strong>gs aus, da der Betreiber des Spielsystems eigene<br />
kommerzielle Interessen mit dem Dienst verfolgt. Im E<strong>in</strong>zelfall ist somit stets für jede Phase<br />
der Datenverarbeitung abzugrenzen, welche Stelle gerade verantwortlich dafür ist.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich des anwendbaren Rechts gilt das schon zu den Spielsystemen gesagte, da<br />
durch die Regionalkontrolle der Spielsysteme für jedes Land nur die Spiele freigeschaltet<br />
werden, an die es sich ausdrücklich richtet. In Deutschland dürfte somit auch hier <strong>in</strong> der Regel<br />
deutsches <strong>Datenschutz</strong>recht Anwendung f<strong>in</strong>den, sofern nicht der Betreiber se<strong>in</strong>e Niederlassung<br />
nur EU / EWR-Ausland hat.<br />
7.1.3.2.3 Drei- und Mehrparteien-Konstellationen <strong>–</strong> Auftragsdatenverarbeitung<br />
Der Kommunikations- und Datenfluss <strong>in</strong> Konstellationen mit drei oder mehr Beteiligten kann<br />
zu anderen Voraussetzungen und damit zu anderen rechtlichen Bewertungen führen als <strong>in</strong><br />
Konstellationen mit lediglich zwei Beteiligten.<br />
Bei Konstellationen mit drei oder mehr Beteiligten ist zu differenzieren, auf welche Weise und<br />
94 PSN und Wii-Connect erheben z. Zt. ke<strong>in</strong>e monatlichen Gebühren.<br />
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