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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

• Wünscht der Spieler außerhalb des Anwendungsbereichs des Glücksspielstaatsvertrages<br />

die Löschung von der Sperrliste, so hat dieses <strong>in</strong> der Regel umgehend zu erfolgen.<br />

• Die Daten auf den Sperrlisten dürfen nur für die Sperrung e<strong>in</strong>es Spielers verwendet werden.<br />

E<strong>in</strong>e Weitergabe der Sperrliste außerhalb des Anwendungsbereichs des Glücksspielstaatsvertrages<br />

ist nur mit der E<strong>in</strong>willigung der betroffenen Spieler möglich.<br />

• Dem Spieler sollte bei Erteilung der E<strong>in</strong>willigung <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>tragung auf e<strong>in</strong>er Sperrliste<br />

mitgeteilt werden, welche Daten dort erfasst werden und wie er die E<strong>in</strong>willigung widerrufen<br />

kann.<br />

• Auf Wunsch ist dem Spieler jederzeit Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten von ihm<br />

auf der Sperrliste erfasst s<strong>in</strong>d.<br />

9.2.21 (In-Game-)Shopp<strong>in</strong>g<br />

a) Funktionalitätsbeschreibung<br />

Onl<strong>in</strong>e-Spiele können den Spielern ermöglichen, <strong>in</strong>nerhalb des Spiels virtuelle oder reale<br />

Produkte zu kaufen. Zumeist s<strong>in</strong>d diese Erweiterungen für das Spiel bzw. zusätzliche Inhalte.<br />

b) Relevante Normen<br />

• §§ 3a, 4a, 28 BDSG<br />

• Nr. 8 Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG<br />

• §§ 13 Abs. 5 und 6 TMG<br />

c) Restriktionen<br />

Die Daten, die zum Zweck des In-Game-Shopp<strong>in</strong>gs erhoben werden, müssen so weit wie<br />

möglich getrennt von den sonstigen Spielerdaten verarbeitet werden. Es s<strong>in</strong>d so wenig personenbezogene<br />

Daten wie möglich zu erheben. Soweit technisch möglich und zumutbar ist<br />

e<strong>in</strong>e anonyme Bezahlung zu ermöglich. Wird der In-Game-Shop durch e<strong>in</strong>en Dritten betrieben,<br />

so ist die Weitervermittlung dem Spieler anzuzeigen. E<strong>in</strong>e Übermittlung von personenbezogenen<br />

Daten durch den Spiel-Betreiber an den Shop-Betreiber ist <strong>in</strong> der Regel nur mit<br />

E<strong>in</strong>willigung des Spielers zulässig.<br />

d) Mögliche Lösungen<br />

• Dem Spieler ist die Nutzung und die Bezahlung beim Shopp<strong>in</strong>g <strong>in</strong> pseudonymer bzw.<br />

anonymer Form anbieten, etwa durch Nutzung von Prepaid-Karten.<br />

• Die von dem Shop erhobenen Daten s<strong>in</strong>d auf die zur Vertragserfüllung und zum Inkasso<br />

erforderlichen Angaben zu beschränken. Bei Prepaid-Zahlung und Onl<strong>in</strong>e-Auslieferung<br />

ist die Erhebung personenbezogener Daten regelmäßig nicht erforderlich.<br />

• Die beim Shopp<strong>in</strong>g notwendigerweise erhobenen Daten s<strong>in</strong>d nach Wegfall der Erforderlichkeit<br />

zu löschen. An Stelle des Löschens tritt die Sperrung <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e<br />

Aufbewahrungspflicht z. B. durch die Abgabenordnung bzw. das Handelsgesetzbuch be-<br />

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