DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
andere Spieler oder weitere externe Personen übermittelt werden.<br />
• E<strong>in</strong>e Beispielseite kann bereitgehalten werden, bei der der Spieler erkennen können, wie<br />
se<strong>in</strong>e Spieldaten anderen Personen präsentiert werden.<br />
• Besonderen H<strong>in</strong>weis (Warnung) sollten dem Spieler angezeigt werden, wenn e<strong>in</strong> Profil<br />
für die Öffentlichkeit (z. B. Web) freigegeben wird.<br />
• Es ist dem Spieler e<strong>in</strong>e jederzeitige Möglichkeit zu geben, e<strong>in</strong>e Freigabe wieder e<strong>in</strong>zuschränken.<br />
• Insbesondere bei der Präsentation von Spielerdaten im Web sollten nur pseudonyme Daten<br />
verwendet und auf allzu konkrete Daten (z. B. genaues Datum / Uhrzeit) verzichtet<br />
werden.<br />
• Bei M<strong>in</strong>derjährigen sollte die öffentlich e<strong>in</strong>sehbare Präsentation von Spielergebnissen im<br />
Web oder im Spielsystem deaktiviert werden.<br />
9.2.12 Upload<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Spiele können die Funktion be<strong>in</strong>halten, dass der Spieler eigene Inhalte <strong>in</strong> das Spielsystem<br />
hochlädt, sei es zur Gestaltung der virtuellen Spielumgebung (z. B. mit eigener Musik oder<br />
Fotos) oder um sie Mitspielern zur Verfügung zu stellen. Dies können Fotos, Grafiken, Musikstücke<br />
oder auch eigene Level- und Spieldesigns se<strong>in</strong>.<br />
b) Relevante Normen<br />
• §§ 7, 10 TMG<br />
• §§ 4, 35 BDSG<br />
• § 22 KunstUrhG<br />
c) Restriktionen<br />
<strong>Datenschutz</strong>rechtlich problematisch ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, dass der Spieler personenbezogene<br />
Daten (z. B. Fotos) von Dritten <strong>in</strong> das Spiel <strong>in</strong>tegriert und damit anderen Personen<br />
zur Verfügung stellt. Damit dürfte <strong>in</strong> der Regel der Bereich der ausschließlichen Nutzung für<br />
persönliche oder familiäre Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG überschritten se<strong>in</strong>. Der<br />
Spieler muss sicherstellen, dass er hierfür die E<strong>in</strong>willigung des Dritten hat. Der Spiele-<br />
Betreiber ist wiederum je nach Ausgestaltung der Hochlademöglichkeit und des Gefahrenpotentials,<br />
dass hierbei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zur Aufklärung verpflichtet.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus muss der Betreiber dem Spieler die Möglichkeit bieten, mit dem Hochladen<br />
verbundene personenbezogene Daten wieder zu löschen. Auch Dritte, die e<strong>in</strong>e Verletzung<br />
z. B. ihres Rechts am eigenen Bild feststellen, müssen e<strong>in</strong>e Kontaktmöglichkeit gegenüber<br />
dem Betreiber haben. Vom Betreiber müssen Verfahren bereitgehalten werden, die dann zur<br />
Anwendung kommt, wenn sich Dritte über hochgeladene Inhalte beschweren.<br />
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