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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

andere Spieler oder weitere externe Personen übermittelt werden.<br />

• E<strong>in</strong>e Beispielseite kann bereitgehalten werden, bei der der Spieler erkennen können, wie<br />

se<strong>in</strong>e Spieldaten anderen Personen präsentiert werden.<br />

• Besonderen H<strong>in</strong>weis (Warnung) sollten dem Spieler angezeigt werden, wenn e<strong>in</strong> Profil<br />

für die Öffentlichkeit (z. B. Web) freigegeben wird.<br />

• Es ist dem Spieler e<strong>in</strong>e jederzeitige Möglichkeit zu geben, e<strong>in</strong>e Freigabe wieder e<strong>in</strong>zuschränken.<br />

• Insbesondere bei der Präsentation von Spielerdaten im Web sollten nur pseudonyme Daten<br />

verwendet und auf allzu konkrete Daten (z. B. genaues Datum / Uhrzeit) verzichtet<br />

werden.<br />

• Bei M<strong>in</strong>derjährigen sollte die öffentlich e<strong>in</strong>sehbare Präsentation von Spielergebnissen im<br />

Web oder im Spielsystem deaktiviert werden.<br />

9.2.12 Upload<br />

a) Funktionalitätsbeschreibung<br />

Spiele können die Funktion be<strong>in</strong>halten, dass der Spieler eigene Inhalte <strong>in</strong> das Spielsystem<br />

hochlädt, sei es zur Gestaltung der virtuellen Spielumgebung (z. B. mit eigener Musik oder<br />

Fotos) oder um sie Mitspielern zur Verfügung zu stellen. Dies können Fotos, Grafiken, Musikstücke<br />

oder auch eigene Level- und Spieldesigns se<strong>in</strong>.<br />

b) Relevante Normen<br />

• §§ 7, 10 TMG<br />

• §§ 4, 35 BDSG<br />

• § 22 KunstUrhG<br />

c) Restriktionen<br />

<strong>Datenschutz</strong>rechtlich problematisch ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, dass der Spieler personenbezogene<br />

Daten (z. B. Fotos) von Dritten <strong>in</strong> das Spiel <strong>in</strong>tegriert und damit anderen Personen<br />

zur Verfügung stellt. Damit dürfte <strong>in</strong> der Regel der Bereich der ausschließlichen Nutzung für<br />

persönliche oder familiäre Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG überschritten se<strong>in</strong>. Der<br />

Spieler muss sicherstellen, dass er hierfür die E<strong>in</strong>willigung des Dritten hat. Der Spiele-<br />

Betreiber ist wiederum je nach Ausgestaltung der Hochlademöglichkeit und des Gefahrenpotentials,<br />

dass hierbei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zur Aufklärung verpflichtet.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus muss der Betreiber dem Spieler die Möglichkeit bieten, mit dem Hochladen<br />

verbundene personenbezogene Daten wieder zu löschen. Auch Dritte, die e<strong>in</strong>e Verletzung<br />

z. B. ihres Rechts am eigenen Bild feststellen, müssen e<strong>in</strong>e Kontaktmöglichkeit gegenüber<br />

dem Betreiber haben. Vom Betreiber müssen Verfahren bereitgehalten werden, die dann zur<br />

Anwendung kommt, wenn sich Dritte über hochgeladene Inhalte beschweren.<br />

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