DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...
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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />
wurde. Die Vornahme e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>stellung darf nicht dafür ausschlaggebend se<strong>in</strong>, ob das Spiel<br />
gespielt werden kann oder nicht.<br />
d) Mögliche Lösungen<br />
• Dem Nutzer ist so weit wie möglich selbst die Entscheidung darüber zu lassen, wie mit<br />
se<strong>in</strong>en personenbezogenen Daten verfahren wird.<br />
• Vore<strong>in</strong>stellungen bzgl. des <strong>Datenschutz</strong>es s<strong>in</strong>d so restriktiv wie möglich zu wählen. Dies<br />
gilt <strong>in</strong>sbesondere für m<strong>in</strong>derjährige Spieler.<br />
• Werden Konfigurationen nicht restriktiv gewählt, so ist der Spieler zu Beg<strong>in</strong>n der Nutzung<br />
des Onl<strong>in</strong>e-Spiels hierüber zu <strong>in</strong>formieren und darauf h<strong>in</strong>zuweisen, wo er Änderungen<br />
vornehmen kann.<br />
• Der Spieler ist vor der Vornahme e<strong>in</strong>er Konfiguration darüber zu <strong>in</strong>formieren, was die<br />
E<strong>in</strong>stellungen bewirken.<br />
• Werden im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Konfigurationsmöglichkeiten verändert, so ist der Spieler hierüber<br />
zu unterrichten.<br />
• Soll die Wirkungsweise e<strong>in</strong>er Konfiguration bzgl. des <strong>Datenschutz</strong>es erweitert werden<br />
(z. B. Ausweitung der Weitergabe von Daten), so darf dieses nur erfolgen, wenn der<br />
Spieler ausdrücklich e<strong>in</strong>gewilligt hat.<br />
9.2.16 <strong>Datenschutz</strong>erklärung<br />
a) Funktionalitätsbeschreibung<br />
Werden von e<strong>in</strong>em Spiel personenbezogene Daten verarbeitet, so ist der Spieler u. a. durch<br />
e<strong>in</strong>e <strong>Datenschutz</strong>erklärung hierüber zu <strong>in</strong>formieren.<br />
b) Relevante Normen<br />
• § 13 Abs. 1 TMG<br />
c) Restriktionen<br />
Der Betreiber hat den Spieler zu Beg<strong>in</strong>n der Nutzung des Spiels über Art, Umfang und Zwecke<br />
der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten. Dies schließt<br />
auch die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten des Spielers e<strong>in</strong>. Werden Daten außerhalb<br />
der EU verarbeitet, so ist auch dieses <strong>in</strong> die <strong>Datenschutz</strong>erklärung aufzunehmen. Die Unterrichtung<br />
hat <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong> verständlicher Form zu erfolgen. Werden Cookies oder andere den<br />
Spieler später wieder identifizierende Merkmale automatisiert e<strong>in</strong>gesetzt, so ist der Spieler<br />
auch hierüber zu Beg<strong>in</strong>n des Verfahrens, <strong>in</strong> der Regel nach aktuellem Recht <strong>in</strong> der <strong>Datenschutz</strong>erklärung,<br />
zu <strong>in</strong>formieren. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Spieler jederzeit<br />
abrufbar se<strong>in</strong>.<br />
Bei Spielsystemen, die Sozialen Netzwerken ähneln, muss nach Ansicht der Aufsichtsbehörden<br />
auch über Risiken für die Privatsphäre, die mit der Veröffentlichung von Daten <strong>in</strong> Nutzerprofilen<br />
verbunden s<strong>in</strong>d, aufgeklärt werden. Darüber h<strong>in</strong>aus haben die Betreiber ihre Nut-<br />
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