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DOS – Datenschutz in Online-Spielen - Unabhängiges ...

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<strong>Unabhängiges</strong> Landeszentrum für <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> <strong>–</strong> September 2010<br />

6 Relevante Normen für Onl<strong>in</strong>e-Spiele<br />

Im Folgenden werden die für Onl<strong>in</strong>e-Spiele relevanten <strong>Datenschutz</strong>normen aufgeführt. Ausgehend<br />

von den Erlaubnisnormen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen<br />

Daten und den Normen zur Zweckänderung werden die Erlaubnisnormen zur<br />

Übermittlung personenbezogener Daten <strong>in</strong> Drittstaaten aufgeführt und die jeweiligen Normen<br />

zu den Rechten der Onl<strong>in</strong>e-Spieler dargestellt.<br />

6.1 Erlaubnisnormen für e<strong>in</strong>e Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten<br />

E<strong>in</strong>e Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten ist entsprechend dem<br />

oben Gesagten nur zulässig, wenn der Betroffene, d. h. der Spieler, <strong>in</strong> die Erhebung, Nutzung<br />

oder Verarbeitung se<strong>in</strong>er personenbezogenen Daten e<strong>in</strong>gewilligt hat oder e<strong>in</strong>e Rechtsvorschrift<br />

die Datenverwendung erlaubt oder <strong>in</strong> anderer Form vorsieht. Die Rechtsgrundlage<br />

kann entweder dem BDSG oder e<strong>in</strong>er anderen Rechtsvorschrift entnommen werden. Die<br />

EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie sieht <strong>in</strong> Art. 7 verschiedene Erlaubnistatbestände vor. Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

das BDSG, das TMG, das TKG und die jeweiligen <strong>Datenschutz</strong>gesetze der Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union und des EWR aufgenommen worden.<br />

6.1.1 Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung<br />

Der wohl wichtigste Erlaubnistatbestand für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten ist die Vertragserfüllung bzw. die Erfüllung e<strong>in</strong>es vorvertraglichen Verhältnisses<br />

(Art. 7 lit. b) EG-<strong>Datenschutz</strong>richtl<strong>in</strong>ie, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG, § 14 Abs.<br />

1, § 15 TMG). Entsprechend diesen Vorschriften dürfen Betreiber von Onl<strong>in</strong>e-<strong>Spielen</strong> personenbezogene<br />

Daten erheben, verarbeiten und nutzen, wenn die Daten für die Erfüllung des<br />

Spielvertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag des Spielers<br />

erfolgen, erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

6.1.2 Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung<br />

Soweit personenbezogene Daten für Werbezwecke erhoben, genutzt und verarbeitet werden,<br />

s<strong>in</strong>d § 28 Abs. 3 BDSG, § 12 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 TMG zu beachten. Gemäß § 28<br />

Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BDSG können personenbezogene Daten zum Zwecke der Werbung für<br />

eigene Geschäftszwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn der Betroffene e<strong>in</strong>gewilligt<br />

hat oder die Daten listenmäßig oder sonst über Angehörige e<strong>in</strong>er Personengruppe<br />

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