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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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134<br />

IV. Schlimmer als mangelhaftes ist das falsche Wissen, ist<br />

der Aberglaube mit all den bedenklichen Verirrungen in seinem Gefolge.<br />

M. spricht die feste Ueberzeugung aus, dass alle Zauberei<br />

und Zeichen deutung nichtig sei und auf Täuschung beruhe; die<br />

Zauberer seien Betrüger, die zugleich sich selbst vielleicht betrügen,<br />

da die Vernunft den vermeintlichen Wirkungen ihrer Hantierungen<br />

widerstreite. Ihre falsche Grundlage sei die Astrologie, welche<br />

ihrerseits auf Vergötterung der Gestirne beruhe — einer Verirrung,<br />

die den Sterndienst, das eigentliche Wesen alles Götzendienstes nach<br />

M., hervorgerufen. Darum verbiete unser Gesetz alle diese irreleitenden<br />

Handlungen 1 ). Es suche die Wurzel derselben, den Götzendienst<br />

in Gedanken, Worten und Handlungen durch eindringliche Abmahnuugen<br />

und Strafandrohungen auszurotten 2 ); bekämpfe den Wahnglauben<br />

und das Treiben der mit Astrologie 3 ), Todtenbefragung 4 ),<br />

Zauberei 5 ), Wahrzeichen 6 ) sich Befassenden und suche so den Geist<br />

rein und frei für besseres Wissen zu erhalten.<br />

V. Zur Wahrung des geistigen Eigenthums gehört das Märtyrertliuni<br />

in denjenigen Fällen, wo es gilt, die Verläugnung der Ueberzeugung<br />

und der Grundsätze den empörendsten Zumuthungen oder<br />

der absichtlichen Bekehrungssucht gegenüber auch mit Gefährdung<br />

des Lebens abzuweisen. In grossem Maszstabe und bewunderungswürdiger<br />

Weise erscheint diese Kundgebung der Ueberzeugungstreue<br />

in der Geschichte Israels, die uns Beispiele sowohl der Aufopferung<br />

von Leben, Besitzthum und Heimath um des religiösen Glaubens willen<br />

als auch der bleibenden und gefahrdrohenden Anhänglichkeit von Denen<br />

vorführt, welche gezwungen (םיסונא) nur äusserlich der Gewalt sich<br />

mehr oder weniger gefügt hatten 7 ).<br />

VI. Unser geistiges Eigenthum sollen wir schliesslich in leben-<br />

1<br />

i Mor. III, 37. Vgl. H. Ab. sar. XI, 16.<br />

ף H. Ab. sar. II, 1-3; III; V, 10. 11; VI, 3—6; XII, 11. 13; - Mor. III, 29.<br />

ף B. d. Ges., Verb. 32; H. Ab. sar. XI, 8—9; Mor. III, 37 g. E. — Vgl.<br />

zu Pes. IV, 9 und ob. S. 65, A. 6.<br />

') B. d. Ges., Verb. 38; JB. Ab. sar. VI, 1; XI, 13.<br />

6<br />

) B. d. Ges., Verb. 31. 32; H. Ab. sar. VI, 1—2; XI, 6—10. 12. 14; —<br />

Mor. III, 29. 37.<br />

6 ) B. d. Ges., Verb. 33; H. Ab. sar. XI, 4.<br />

') Sendschr.üb.<br />

Jes. hat. -V, 1 ff.<br />

Religionszwang in Chemd. gen. 9b Mitte; B. d. Ges., Geb. 9;

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