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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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im weiteren Sinne die Fundamentalwissenschaft ist, als deren Theile<br />

die Ethik, die das sittliche Leben des Einzelnen bestimmt, und die<br />

Politik im engern Sinne, die vom sittlichen Leben des Staates handelt,<br />

neben einander erscheinen. Wie M. hierin dem ARISTOTELES folgt,<br />

so nimmt er, in IJebereinstimmung mit demselben x ), ferner an, dass<br />

der Bestand des Staates von der Sittlichkeit seiner Bürger ebenso<br />

abhänge, wie die äussere Wohlfahrt jedes Einzelnen wiederum des<br />

Staates bedürfe 2 ). M. trägt daher kein Bedenken, ethische Gesichtspunkte<br />

für das Staatsrecht geltend zu machen und<br />

findet z. B. neben den Vertheidigungskriegen auch den Vergeltungskrieg,<br />

den das mosaische Gesetz gegen das Volk Amalek anordnet<br />

(5. Mos. 25, 19) deshalb gerechtfertigt, weil Stämme und Völker ebenso<br />

gestraft werden müssten, wie einzelne Menschen. Nur so isolire man<br />

gewissenlose Uebelthäter ; das abschreckende Beispiel der Züchtigung,<br />

das man an Einem Stamme gegeben, flösse den anderen eine heilsame<br />

Furcht ein s ).<br />

Andererseits folgt aus der Nothwendigkeit des Staatslebens für die<br />

Wohlfahrt seiner Mitglieder, dass der Einzelne sich der Gesammtheit<br />

unterordnen und nicht sich allein bei seinen Bestrebungen und Wünschen<br />

im Auge behalten dürfe. M. spricht diesen aus seiner Anschauung vom<br />

Staate von selbst folgenden Gedanken allgemeiner in Beziehung auf<br />

das Universum aus, indem er die Unzufriedenen unter den Menschen<br />

der gröbsten Unwissenheit zeiht, die allein sie verleiten könne, sich<br />

als Mittelpunkt und Zweck der ganzen sie umgebenden Welt anzusehen<br />

4 ). Dessen ungeachtet ist bereits M. nicht ganz entgangen, was<br />

in die Ethik als wesentlichen Factor eingeführt zu haben als ein Verdienst<br />

SCHLEIERMACHER's gerühmt wird. M. weist mit Nachdruck auf<br />

die Eigenthümlichkeit der menschlichen Einzelwesen hin und<br />

leitet gerade aus derselben die Nothwendigkeit der Staatenbildung und<br />

') Pol. VII, 13 sagt A. : Nicht die Gesammtheit des Staates allein, sondern<br />

zugleich jeder der Bürger müsse edel sein, da das Ganze ebenso sei, wie seine<br />

einzelnen Bestandtheile. Vgl. NE. VI, 8: Das Wohl des Einzelnen sei ohne<br />

politische und ökonomische Fürsorge kaum glücklich zu gestalten.<br />

2 ) In der oben mitgetheilten Stelle Mor. III, 27.<br />

8 ) Mor. III, 41.<br />

*) Mor. III, 12.

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