ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
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im weiteren Sinne die Fundamentalwissenschaft ist, als deren Theile<br />
die Ethik, die das sittliche Leben des Einzelnen bestimmt, und die<br />
Politik im engern Sinne, die vom sittlichen Leben des Staates handelt,<br />
neben einander erscheinen. Wie M. hierin dem ARISTOTELES folgt,<br />
so nimmt er, in IJebereinstimmung mit demselben x ), ferner an, dass<br />
der Bestand des Staates von der Sittlichkeit seiner Bürger ebenso<br />
abhänge, wie die äussere Wohlfahrt jedes Einzelnen wiederum des<br />
Staates bedürfe 2 ). M. trägt daher kein Bedenken, ethische Gesichtspunkte<br />
für das Staatsrecht geltend zu machen und<br />
findet z. B. neben den Vertheidigungskriegen auch den Vergeltungskrieg,<br />
den das mosaische Gesetz gegen das Volk Amalek anordnet<br />
(5. Mos. 25, 19) deshalb gerechtfertigt, weil Stämme und Völker ebenso<br />
gestraft werden müssten, wie einzelne Menschen. Nur so isolire man<br />
gewissenlose Uebelthäter ; das abschreckende Beispiel der Züchtigung,<br />
das man an Einem Stamme gegeben, flösse den anderen eine heilsame<br />
Furcht ein s ).<br />
Andererseits folgt aus der Nothwendigkeit des Staatslebens für die<br />
Wohlfahrt seiner Mitglieder, dass der Einzelne sich der Gesammtheit<br />
unterordnen und nicht sich allein bei seinen Bestrebungen und Wünschen<br />
im Auge behalten dürfe. M. spricht diesen aus seiner Anschauung vom<br />
Staate von selbst folgenden Gedanken allgemeiner in Beziehung auf<br />
das Universum aus, indem er die Unzufriedenen unter den Menschen<br />
der gröbsten Unwissenheit zeiht, die allein sie verleiten könne, sich<br />
als Mittelpunkt und Zweck der ganzen sie umgebenden Welt anzusehen<br />
4 ). Dessen ungeachtet ist bereits M. nicht ganz entgangen, was<br />
in die Ethik als wesentlichen Factor eingeführt zu haben als ein Verdienst<br />
SCHLEIERMACHER's gerühmt wird. M. weist mit Nachdruck auf<br />
die Eigenthümlichkeit der menschlichen Einzelwesen hin und<br />
leitet gerade aus derselben die Nothwendigkeit der Staatenbildung und<br />
') Pol. VII, 13 sagt A. : Nicht die Gesammtheit des Staates allein, sondern<br />
zugleich jeder der Bürger müsse edel sein, da das Ganze ebenso sei, wie seine<br />
einzelnen Bestandtheile. Vgl. NE. VI, 8: Das Wohl des Einzelnen sei ohne<br />
politische und ökonomische Fürsorge kaum glücklich zu gestalten.<br />
2 ) In der oben mitgetheilten Stelle Mor. III, 27.<br />
8 ) Mor. III, 41.<br />
*) Mor. III, 12.