ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
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Gott hat uns geistig mit der Freiheit des Willens ebenso ausstatten<br />
wollen, wie körperlich mit aufrechter Haltung, breiter Brust, Fingern.<br />
Eine Stelle unweit des Anfangs der h. Schrift lehre bei richtiger Deu-<br />
tung schon die Willensfreiheit 1 ).י Die Unfreiheit des Menschen in<br />
Folge göttlicher Bestimmung nehmen nur Dummköpfe unter den An-<br />
dersglaubenden und der beschränkte Haufe in Israel an 2 ).<br />
2. Eine andere Klasse von Bibelstellen erwecken die irrige Vor-<br />
Stellung, dass Gott den Menschen zu sündhaftem Thun bestimme. Die-<br />
selben sind verschiedener Art:<br />
a) Es wird beispielsweise dem Abraham verkündet, die Aegypter<br />
würden einst seine Nachkommen bedrücken und darob gestraft werden<br />
(1. Mos. 15, 13). Hier jedoch lag keinerlei Zwang für die Einzelnen<br />
unter den Aegypten! vor, sich an dem Unrecht zu betheiligen. Ge-<br />
setzt, Gott bestimmte ausdrücklich, es sollten unter den in Zukunft<br />
22 Sohl.; Tesch. V, 4; Mor. II, 48 und III, 17 bei Ansicht 5. — Doch ist eine<br />
solche IJmdeutung bei ihm nicht neu, sondern findet sich schon bei JEH. HALEVI<br />
(oben S. 20 u. das. A. 7) und IBN DAUD, der (Em. r. II, 6, 2 S. 96) das wahrhaft<br />
Mögliche (d. h. die menschliche Willensfreiheit) für eine gerade aus Gottes Macht<br />
und Willen hervorgegangene Einsetzung neben dem Nothwendigen iu der Welt<br />
erklärt. — Mit gleichem Nachdruck, wie hier, sucht M. die menschliche Willensfreiheit<br />
mit der Allmacht Gottes in Einklang zu bringen in einer beiläufigen Ab-<br />
Schweifung Mor. III, 32. — Ueber die verwandte, jedoch nicht ganz gleiche Lehre<br />
der muslimischen Kadariten und Mutazila s. Mor. III, 17, Ansicht 4 und<br />
MÜNK das. (Guide III, p. 122, 1) sowie Schahrastani I, 43 Haarbr.; IBN ROSCHD,<br />
Ueber Prädestination und Handlungen Gottes, deutsch v. Müller S. 98; KREMER,<br />
Gesch. d. herrsch. Ideen des Islam, S. 29 f. und Culturgeschichtl. Streifzüge auf dem<br />
Gebiete des Islam, S. 7—9. Von einer Einschränkung der Willensfreiheit nach<br />
den Mutazila spricht M. a. a. 0.<br />
] ) 1. Mos. 3, 22 nach der Paraphrase in Onkelos. M. ist für diese sprachlich<br />
unzulässige Deutung so eingenommen, dass er sie auch in der gedrängten Dar-<br />
Stellung unseres Gegenstandes in H. Tesch. V, 1 nicht übergehen mag.<br />
י) לארשי ינב ימלג בורו םלועה תומוא ישפט : H • Tesch. V, 2. in Mor. III. 17<br />
nennt M. unter Ansicht 3 die Ascharija (die Schule des ASCHARI, der 883—<br />
935 od. 951 lebte) als die Verti'eter dieser Meinung unter den muslimischen Theologen.<br />
Vielleicht war die versuchte Mittelstellung der Ascharija zwischen den<br />
G'ab barija und der von WASSIL (gest. 748) gestifteten Schule der Mutazila<br />
(IBN EOSCHD a. a. 0. S. 98) M. auch nicht unbekannt, aber der Beachtung nicht<br />
werth, wie ja auch IBN ROSCHD den Vermittelungsversuch für sinnlos erklärt und<br />
M. nur in diesem Urtheile einen Schritt weiter gehen mag, denselben völlig zu<br />
ignoriren und so den Ascharija ohne Weiteres die Ansicht der G'abbarija zuzuschreiben.