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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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gegen den Zorn 1 ), manche gegen die H ab su eh t 2 ) gerichtet, einige<br />

wiederum wollen die richtige Scham erzielen, indem die Einen die<br />

Frechheit 8 ), die anderen die Blödigkeit• 1 ) bekämpfen.<br />

Wer also ein solcher Thor ist, diese gesetzlichen Uebungsmittel<br />

noch überbieten zu wollen, wer z. B. die Speiseverbote und die Beschränkungen<br />

des ehelichen Verkehrs aus eigner Erfindung zu vermehren,<br />

wer seines Eigenthums in höherem Masze als geboten ist oder<br />

gar vollständig für wohlthätige und religiöse Zwecke sich entäussert —<br />

handelt unsittlich, geräth unvermerkt in das entgegengesetzte Extrem<br />

und entfernt sich ganz von dem allein tugendhaften Mittelwege. Ein<br />

herrliches Wort R. iSAAK's im palästinischen Talmud, welches zunächst<br />

die übermässige Selbsteinschränkung durch Gelübde tadelt 5 ),<br />

findet auf die ganze hier bezeichnete falsche Richtung eine umfassende<br />

Anwendung. Ebenso gehört, wie M. später hinzufügt 0 ), auch das<br />

viele Fasten, das Manche sich auferlegen, nicht zur rechten Lebensweise,<br />

sondern verstösst gegen die Abmahnungen unserer Gesetzeslehrer<br />

und gegen die biblische Warnung: «Wolle nicht zu gerecht<br />

sein !» 7 )<br />

4. Was hingegen jedem Menschen dringend empfohlen werden<br />

muss, das ist, Tag für Tag seine Handlungsweise und Neigungen streng<br />

zu prüfen 8 ) und gegen jede bemerkte Abweichung von der tugend-<br />

') M. nennt das Verbot der Rache und Nachträgerei (3. Mos. 19, 18), worin<br />

zugleich die Blutrache untersagt werde; das Gebot, dem Feinde in der Noth beizustehen<br />

(2. Mos. 23, 5 ; 5. Mos. 22, 4 ; letztere Stelle bezieht die Halachah — s.<br />

Sifre z. St. — ebenfalls auf den Feind).<br />

2<br />

) 5. Mos. 22, 1. — Ein anderer Gesichtspunkt Mor. III, 40.<br />

ף Ehrerbietung für das Alter (3. Mos. 19, 32), vgl. Mor. III, 36; Ehrerbietung<br />

für die Eltern (2. Mos. 20, 12), Achtung gerichtlicher Entscheidungen<br />

(5. Mos. 17, 11), anders Mor. III, 41.<br />

4<br />

) Zurechtweisung des Nebenmenschen (3. Mos. 19, 17), Furchtlosigkeit des<br />

Richters (5. Mos. 1, 17; bei Tibbon: 5. Mos. 18, 22).<br />

ף jeruích. Nedar. ix, 1: הרותה ךל הרסאש המ ךייר אל קחצי 'ר םשב ימיר בר<br />

םירחא םירבר ךילע רוסאל שקבמ התאש אלא-<br />

׳י) Deot III, !.<br />

י) Kohélet 7, 16. Vgl. oben S. 26, A. 1. — Auch BACHJA, Hpfl. VIII, 3,<br />

No. 25, S. 385 wendet diese Bibelstelle in ähnlichem Sinne an, wiewohl ihm in<br />

der besondern Anwendung M. nicht zustimmt; s. oben S. 13 u. S. 14, A. 5. —<br />

Ueber die Ansicht ABR. B. CHIJA'S S. S. 16; über die JEH. HALEVI'8: S. 19, A. 4.<br />

") Vgl. Tesch. VU, 3. — Die Anregung zu dieser Ermahnung empfing M.

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