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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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für den Gehorsam, Strafe für die Uebertretung fest, verpflichtet uns<br />

zum Lebren und Lernen (5. Mos. 11, 19; 5, 1) und setzt bei ihren Geboten<br />

die Vorkehrungen zur Erhaltung des Lebe&s voraus (z. B. 5.<br />

Mos. 22, 8; 20, 5; 2. Mos. 22, 26; 5. Mos. 24, 6) 1 ).<br />

II. Aber auch eine den Menschen in seiner Wahl beengende Be-<br />

Stimmung Gottes ist nicht anzunehmen, ungeachtet mancher Aus-<br />

Sprüche der heiligen Schrift und unserer späteren Weisen, welche eine<br />

solche zu lehren scheinen.<br />

1. Der talmudische Ausspruch : «Alles liegt in Gottes Hand, ausgenommen<br />

die Gottesfurcht 2 )» besagt nicht — wie oft irrthümlich angenommen<br />

wird 3 ) — dass Eingehen einer Ehe, Aneignung von Vermögen<br />

und andere offenbar freiwillige Handlungen des Menschen<br />

Ergebnisse eines von Gott geübten Zwanges sind. Die Annahme ist<br />

unzweifelhaft eine irrige. Alle freiwilligen Handlungen des Menschen<br />

können ja gesetzmässig oder gesetzwidrig sein, die Ehe z. B. kann eine<br />

legitime sein und ist alsdann geboten (1. Mos. 1, 28); sie kann gesetzlich<br />

unzulässig sein und ist in diesem Falle Sünde. Ebenso kann<br />

der Gelderwerb durch Raub, Diebstahl, Uebervortheilung 4 ), Trug und<br />

Meineid zu Stande gebracht werden, ist also ebenfalls Sunde. So<br />

mit Frömmigkeit und Sünde vereinbar sind alle willkürlichen Handlungen<br />

des Menschen, gehören also in das Gebiet der ausgenommenen<br />

«Gottesfurcht,» über welche Gottes Bestimmung sich eben nicht erstrecken<br />

soll. Es bleiben nur die natürlichen Zustände und Vorgänge,<br />

die der Wahl des Menschen in keiner Weise unterliegen und von dessen<br />

Bewegung oder Ruhe nicht abhängen, wie Körpergrösse, Regen, Be-<br />

י) Vgl. H. Tesch. V, 4; Mor. III, 20; IBN DAUD in Em. ram. II, 6, 2 S. 96.<br />

ף Beraclt., 33 b; Megülah, 25 a: Niddah, 16 a.<br />

־ ) M. in dem Bescheide an den Proselyten Obadjah (Briefs., 48 b od. Kob.<br />

I, 34b) führt in dieser Hinsicht die Agadah an: ןוב דלווה תריצי םרוק םוי םיעברא<br />

ינולפל ינולפ הרש ינולפל ינולפ תב תזרכמו תאצוי לוק {Moëdkat. 18 b). M. bezieht die<br />

Stelle auf Lohn und Strafe.<br />

') Bei Tibbon ist ן m א הנוה וא naß h N dem arabischen הנאב וא statt<br />

des unpassenden ןןךןא הכה וא der Hdschr. u. der and. Ausgg. zu lesen. s. hat<br />

ותוא הנה וא i n falscher Anwendung der scriptio defectiva, die in dieser Ausg.<br />

auch sonst herrscht, und daraus scheint das fehlerhafte הכה entstanden zu sein.

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