ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
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unabhängig bestehen neben einander die Allwissenheit Gottes und die<br />
Willensfreiheit des Menschen 1 ). —<br />
Das Ergebniss also ist, schliesst M., dass die menschlichen Hand-<br />
lungen Ausfluss des freien Willens im Menschen sind, und so sind<br />
Gebot, Unterweisung, Vorkehrungen jeder Art wie Lohn und Strafe<br />
in ihrer Berechtigung nicht anzuzweifeln.<br />
Zweiter Abschnitt.<br />
Die Aufgabe der Ethik und das Ziel des sittlichen Lebens.<br />
Nach Feststellung der Begriffe und der realen Grundlage der<br />
Ethik wenden wir uns nun der von M. im Zusammenhange darge-<br />
stellten Lehre von der Tugend und vom höchsten Gute zu, indem wir<br />
den bezüglichen Abschnitten der Einleitung zu Abot folgen und nur des<br />
bessern Zusammenhanges wegen den Inhalt des sechsten Abschnittes<br />
als Abschluss der Tugendlehre vor dem des fünften behandeln. Die er-<br />
forderlichen Ergänzungen und die Abweichungen der späteren Schriften<br />
sollen am Orte jedesmal zur Sprache kommen oder doch angedeutet<br />
werden.<br />
M. bespricht die Aufgabe der Ethik, indem er die Tu gen dl ehre<br />
im Allgemeinen und Besondern auseinandersetzt, und giebt das Ziel<br />
des sittlichen Lebens unter dem Gesichtspunkte des höchsten Gutes,<br />
das er im Anschluss an ARISTOTELES und dessen Anhänger unter den<br />
arabischen Philosophen, wie wir noch sehen werden, näher als Glück-<br />
Seligkeit oder wahre Glückseligkeit bezeichnet. In zwei Kapitel werden<br />
also die hierher gehörigen Lehren der Maimonidischen allgemeinen<br />
Ethik am besten zusammengefasst : in die Tugendlehre und in die<br />
Lehre vom höchsten Gut.<br />
Erstes Capitel.<br />
Die Tug-endlehre des Maimonides.<br />
Den allgemeinen Begriff der Tugend nach M. haben wir bereits<br />
im ersten Abschnitte s ) angegeben ; was an demselben noch der Er-<br />
*) Nach M. zu Abot III, 15 hat R. AKIBA mit dem Ausspruche יופצ לכ;—ן<br />
הנותנ תושרהו die göttliche Allwissenheit und die menschliche Willensfreiheit!<br />
durch die einfache Zusammenstellung eben als wohl vereinbar bezeichnen wollen.<br />
2 ) S. 3G und S. 56 ff.