ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
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lehre anlangt, so geht dieselbe aus den Eintheilungen hervor, denen<br />
M. die jüdischen Gesetze unterzieht.<br />
I. M. unterscheidet an einer Stelle seines Mischnah-Commentai•'s י)<br />
zwei Klassen jüdischer Gesetze:<br />
1. Gesetze für den Einzelnen, die sein Verhältniss zu Gott<br />
allein betreffen, wie das Gebot von den Schaufäden (4 Mos. 15, 37<br />
—41), Tefillin (2 M. 13, 9, 16; 5 Mos. 6, 8; 11, 18), vom Sabbat<br />
und die Verbote in Betreff des Götzendienstes. Die Erfüllung dieser<br />
Gesetze führe zum ewigen Leben 2 ).<br />
2. Gesetze zum Besten des menschlichen Zusammenlebens 3 ),<br />
wie die Verbote des Diebstahls, der Uebervortheilung, des Hasses, der<br />
Nachträgerei, der Aufreizung eines Menschen gegen einen Andern, der<br />
Unthätigkeit bei der Gefahr des Nächsten (3 Mos. 19, 11. 16—18;<br />
25, 14. ]7); die Gebote der Nächstenliebe und der Ehrerbietung für<br />
Eltern UDd weise Männer, die ja als Väter der Gesammtheit anzusehen<br />
seien (3 Mos. 19, 18. 3. 32; 2 Mos. 20, 12). Diese Gesetze lassen sich<br />
mit HILLEL (Schabb. 31a) in den Satz zusammenfassen: «Was dir nicht<br />
lieb ist, das thue deinem Nächsten nicht!» Die edle Lebensweise<br />
(בוטה גהנמ), die in diesen Vorschriften geboten sei, finde ihren natürliehen<br />
Lohn auch schon auf Erden, da das gegebene gute Beispiel<br />
auch Andere zu gleicher Handlungsweise veranlasse und die Gewissenhaften<br />
diese guten Folgen ihres eignen Lebenswandels mitgeniessen.<br />
II. Derselbe Grundgedanke in tieferer Fassung führte M. später<br />
zu einer andern, den ganzen Inhalt der Offenbarungslehre umfassenden<br />
Eintheilung, in welcher gleichfalls dem Ethischen sein Platz<br />
angewiesen erscheint 4 ). Die Lehren der mosaischen Offenbarung zerfallen,<br />
sagt M., in theoretische und praktische, oder in Lehren<br />
der Wahrheit und in Lehren der Sittlichkeit. Der Mensch nämlich<br />
') Zu Peak I, 1.<br />
') Und zwar durch die Gotteserkenntniss, welche aus ihr folge. S. die EM.<br />
zu Sanli. X, auf die M. hier verweist, die das. gegebene Erklärung nämlich von<br />
Sanh. X, 1: •ב״העל קלח םהל שי '«רשי לכ<br />
3 ) Diese Eintheilung folgt der Mischnah fJoma VIII, 9), wo Vergehen<br />
gegen Gott und solche gegen den Nebenmenschen unterschieden werden; M. dehnt<br />
nur die Unterscheidung auf alle Gesetze aus, wie er auch Mor. III, 35 — nach<br />
M UNK's Bemerkung z. St. — thut.<br />
4 ) Mor. III, 27.