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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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Sitte auch in geringfügigen Dingen und glaubt, dass die mosaischen<br />

Reinheitsgesetze unter Anderem hierzu anleiten sollten 1 ).<br />

III. Wir wissen bereits, wie nachdrücklich M. zur Rücksicht auf<br />

die öffentliche Meinung und zur Vermeidung selbst des Scheines von<br />

Allem ermahnt, was ein öffentliches Aergerniss und eine Irreleitung<br />

des Urtheils über den Werth und die Würde der Religion herbeiführen<br />

könnte 2 ).<br />

IV. Die mögliche Höhe und wohlthnende Kraft eines idealen<br />

Cíeineinsinus bekundet M. durch sein eignes herrliches Beispiel, wenn<br />

er über den Tod einer Tochter sich tröstet und seinen treuen Schüler<br />

beruhigt durch den Hinweis auf das Ganze der menschlichen Ver-<br />

hältnisse, die, wenn auch nicht absolut, so doch vorwiegend günstig ge-<br />

staltet seien und durch diesen wohlthuenden Eindruck den Einzelnen<br />

über seinen eignen Jammer einigermassen hinwegheben können 3 ). —<br />

Verwandt hiermit ist die von M. gegebene Erklärung einer biblischen<br />

Gesetzesvorschrift (4. Mos. 35, 25) durch den Hinweis darauf, dass<br />

der eigne Schmerz eines Jeden in einem die ganze Gesammtheit er-<br />

greifenden aufgeht und verschwindet 4 ).<br />

B. Im Gebiete der Gerechtigkeit (קרע) sind sehr beachtenswerte<br />

Lehren anzuführen.<br />

I. Die Gerechtigkeit in Bezug auf das Eigenthum eines Andern<br />

besteht fürs erste darin, dasselbe in keiner Weise zu schädigen<br />

oder durch uns Gehöriges schädigen zu lassen. Zur Abmahnung sollen<br />

die jüdischen Gesetze Uber den Schadenersatz dienen. Wir sollen<br />

aber ferner unsere Nebenmenschen vor Schaden schützen, indem wir<br />

Verlorenes, das wir gefunden, ihm redlich zustellen und so eine für das<br />

Wohl der Gesellschaft unentbehrliche Pflicht üben 5 ). — Zur Recht-<br />

schaffenheit gehört die gewissenhafte Leistung übernommener<br />

Arbeit. Der gedungene Arbeiter wird durch das mosaische Gesetz<br />

allseitig geschützt; er darf aber auch seinen Herrn nicht durch Zeit-<br />

Verschwendung und Schlaffheit beeinträchtigen 6 ). — Im Geschäfts-<br />

verkehr soll strengste Redlichkeit in Wort und That herrschen 7 ); auch<br />

') Mor. III, 47. 2 ) Vgl. ob. S. 42. s ) Briefs. 15 b Br. od. 206. II, 31 b.<br />

4 ) Mor. III, 40. Vgl. Biur zu HENDELSSOHN'8 Uebera. bei 4. Mos. 35, 25.<br />

6 ) Mor. III, 40. 0) H. SecMrut (חוריכש יה) XIII, 7. ') Deot n, '6.

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