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ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

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135<br />

űiger und frischer Wirksamkeit in uns erhalten, wofür wenigstens<br />

auf religiösem Gebiete das mosaische Gesetz durch seine-Einsetzungen<br />

gesorgt hat 1 ).<br />

Zweiter Abschnitt.<br />

Sittlichkeit in der menschlichen Gemeinschaft.<br />

Die Sittlichkeit, in wiefern sie im Gebiete menschlicher Gemein-<br />

schaft zum Vorschein kommt, zeigt sich theils in den allgemeinen,<br />

theils in bestimmten gegenseitigen Verhältnissen der<br />

Menschen zu einander.<br />

Erstes Kapitel.<br />

Allgemeine Verhältnisse in der menschlichen Gemeinschaft.<br />

Die ethischen Lehren des M. für die gesellschaftlichen Verhältnisse<br />

allgemeiner Natur, lassen sich in die Begriffe: Gemeinsinn,<br />

Gerechtigkeit, Wohlwollen und Unterordnung zusammenfassen.<br />

A. Wir stellen zuerst die zum Gemeinsinn gehörigen Lehren zusäumen.<br />

I. Geselligkeit und gegenseitige Liebe sind dem Menschen ein<br />

unentbehrliches ßedürfniss. Das mosaische Gesetz bat für deren Befriedigung<br />

und Steigerung durch Anordnung regelmässiger genussreicher<br />

ZusammenkIinfte der Volksgenossen gesorgt 2 ). Darum<br />

ist das Einsiedlerleben unter gewöhnlichen Verhältnissen unbedingt<br />

zu verwerfen und auch die zeitweilige Zurückgezogenheit<br />

nur dem Weisen zu tieferem Nachdenken zu empfehlen 3 ).<br />

II. Darum verlangt M. ferner den Anschluss an die herrschende<br />

') Mor. III, 46 Sehl. Diese Stelle gehört, wie inzwischen REIFMANN (רחשה HI,<br />

S. 373) schon bemerkt hat, an das Ende von Cap. 43, wo in der That ein Schluss<br />

vermiest wird, wie er von Cap. 39 an nach der Anführung von Einzelheiten regelmassig<br />

vorkommt. Freilich hat bereits MUNK'A Original diese Versetzung, vermutblich<br />

weil M. auch in s. Mischmeli torah die Vorschriften über die Wallfahrt<br />

an den Festen (לגרה תיילע) UQ d die Torah-Verlesung in feierlicher Versammlung<br />

'להקה תוצמ) ימ dem Buche von den Opfern (!ןונברק רפס) un d nicht in dem Buche<br />

von den religiösen Zeiten (0םיגמז רפ) behandelt. — Uebrigens ist גחה תלעות םעטו<br />

bei Tibbon = לגרל היילעה תלעות םעטו ; er durfte das arab. 1 גיה« um 80 e ^ er durch<br />

das entsprechende hebräische Wort גחה übersetzen, als M. selbst das hebr. גגח<br />

für «wallfahren» gebraucht (H.Bet. habech. I, 1: הנשכ םימעפ שלש וילא ןיגגוחו)!<br />

wozu ihm P.S. 42, 5 schon das Vorbild geliefert hat.<br />

י) Mor. III, 43 und 46 Schi. (s. A. 1).<br />

3 ) S. 88 f. und S. 116, 1.

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