24.11.2012 Aufrufe

ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

43<br />

baren oder unmittelbaren Zweck. Viele der Satzungen, deren näherer<br />

Grund nur dem Nachdenkenden sich erschliesst, haben zur Aufgabe<br />

oder neben ihrem eigentlichen Zwecke die beiläufige, aber beabsichtigte<br />

Wirkung, die nach dem jüdischen Gesetze Lebenden sittlich rein zu<br />

erhalten und zu veredeln 1 ). Die Folgsamkeit wird daher von M. für<br />

die Gebote der Ethik und die eigentümlichen Satzungen der jüdischen<br />

Religion unterschiedslos gefordert; nur in der begleitenden Neigung<br />

des Innern erscheint ihm ein Unterschied zulässig 2 ), wie sich später<br />

zeigen wird.<br />

Dass die jüdische Religion aber neben ihrer theils offenbaren,<br />

theils im Hintergrunde erkennbaren Ethik noch einen anderweitigen<br />

Inhalt, die religiöse Wahrheit nämlich und die zu ihr leitenden Gesetze,<br />

darbiete, haben wir im vorigen Capitel nach mehreren Stellen<br />

aus M. bereits angeführt 3 ).<br />

C. Was schliesslich das Verhältniss des Rechtsgebietes und<br />

der Ethik anlangt, so sind für M., der nach antikem Beispiele die<br />

Ethik im Allgemeinen unter dem Gesichtspunkte des bürgerlichen Zusammenlebens<br />

betrachtet, hiermit auch Recht und Sittlichkeit<br />

äusserlich und innerlich verbunden. Das Recht wird, wenn auch<br />

keinesfalls ausschliesslich, so doch zugleich durch ethische Momente<br />

in vielen Fällen bestimmt. So findet M. es natürlich, dass die Strafen<br />

auf Uebertretungen der biblischen Gesetze nach dem persönlichen Verhalten<br />

des Sünders dabei — bemessen werden und vier Stufen bilden,<br />

je nachdem derselbe: I. gezwungen (סונא), II. aus Versehen (גגוש),<br />

III. wissend (ריזמ), IV. zum Trotz (המר ריב השוע) gehandelt hat 4 ). Die<br />

vom Gesetze in gewissen Fällen angeordnete gleiche Behandlung der<br />

wissentlichen und der aus Versehen vorgekommenen Uebertretung<br />

(3. Mos. 5, 1. 21. 22; 19, 20—21) erklärt M. aus deren leichtem<br />

Vorkommen, weil sie entweder nur aus Worten bestehen oder die<br />

Gelegenheit dazu sich leicht darbietet 5 ), — bei ihnen also Entschluss und<br />

Ausführung gewöhnlich ohne Anstrengung, ohne ausgeprägtes Schuldbewusstsein<br />

und so das wissentliche Vergehen fast ein unbewusstes ist.<br />

') Perak. IV und Mor. III, 33.<br />

! ) Perak. VI.<br />

ף Besonders nach Mor. III, 27. Vgl. auch III, 28. 31. 32. 35. 36.<br />

l<br />

) Mor. III, 41. Vgl. auch ARIST. NE. III, 1 u. V, 10. ") Mor. III, 41.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!