ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
ETHIK DES MAIMONIDES - Rachel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
59<br />
also das menschliche Handeln dadurch, dass es die Verwirklichung<br />
des Guten zum Gegenstande hat. Es genügt aber- nicht, dass das<br />
Gute oder gesetzlich Gebotene geschieht und das Böse oder Verbotene<br />
unterbleibt. Es muss noch Etwas hinzukommen , was das thätige<br />
Verhalten des Menschen zur Handlung im Dienste der Sittlichkeit<br />
macht 1 ).<br />
M. misst zunächst dem sittlichen Handeln Bewusstsein und<br />
Wahl 2 ) oder eigne Erschliessung bei und bezeichnet die allgemeine<br />
Befähigung der Menschen hierzu als eine natürliche Anlage 3 ). M. ist<br />
zu dieser einfachen Voraussetzung ebenso durch seine jüdischen Quellen<br />
4 ) wie durch ARISTOTELES 5 ) veranlasst worden.<br />
Was zunächst das sittliche Bewusstsein betrifft, so kommt<br />
M. auf dessen Ursprung in der Natur des Menschen behufs weiterer<br />
Folgerungen bisweilen zurück. Eine Vergeltung, sagt er, treffe den<br />
Menschen für die gute oder schlimme Art seines sittlichen Lebenswandels,<br />
auch wenn er durch Offenbarung weder belehrt noch gewarnt<br />
worden sei, weil schon ein natürliches Gefühl (הרטפ'«) ihn vor Gewalt<br />
und Unrecht warne 6 ). Die über das Recht hinausgehende Billigkeit,<br />
sagt er an einer andern Stelle 7 ), ein Verhalten, wozu wir nur moralisch,<br />
nicht auch rechtlich verpflichtet sind, führe dennoch in der<br />
Bibel den Namen Gerechtigkeit (הקדצ), weil eine tugendhafte<br />
Handlungsweise eigentlich eine Gerechtigkeit gegen unser<br />
besseres Selbst sei, dem wir dadurch eben entsprechen und genttgen.<br />
— Auch über die Pein des Gewissens spricht er kurz,<br />
aber in bezeichnenden Worten. Er nennt nämlich den rücksichtslosen<br />
Uebelthäter, der durch strafende Exempel isolirt werden soll, «einen<br />
bösen, gefährlichen Menschen, der auf das Unheil seiner Seele<br />
nicht achtet und um das Böse sich nicht kümmert, das er verübt» 8 ).<br />
') H. Tesch. III, 2.<br />
2 ) ראיחכא^ו יאר^, Tibb.: הדיחכו תער in Perak. II Anf. ף Mor. II, 7.<br />
') Z. B. in der Unterscheidung des mosaisch-talmudischen Strafrechts zwischen<br />
Handlungen aus Zwang, aus Versehen, mit Wissen u. s. w. (S. 43 n. das. A. 4).<br />
6 ) NE. II, 3 : Im sittlichen Gebiete komme es darauf an, wie der Handelnde<br />
selbst sich bei der Handlung verhalte. Er müsse wissend (EÍBCÚ{) und mit Wahl<br />
(7rp0atp06|1ev0î) handeln und zwar um der Sache selbst willen. Vgl. VI, 13; VIII, 15;<br />
Pol. VII, 13 Bkk.; Eud. E. I, 5.<br />
6 ) Mor. III, 17. ') Das. III, 53. 8 ) Das. III, 41.