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Revolution in Nordafrika? - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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<strong>Revolution</strong> <strong>in</strong> <strong>Nordafrika</strong>?<br />

wiederum ke<strong>in</strong> Verweis auf die andere kriegsführende Seite im <strong>in</strong>nerlibyschen Bürgerkrieg,<br />

die weiter oben dem Grunde nach mit Kombattantenstatus („die an bewaffneten<br />

Konflikten beteiligten Parteien“) <strong>in</strong> die mit der Resolution gesetzten Verpflichtungen<br />

e<strong>in</strong>gebunden worden war.<br />

Es wird darauf verwiesen, „dass die Liga der Arabischen Staaten, die Afrikanische<br />

Union und der Generalsekretär der Organisation der Islamischen Konferenz die<br />

schweren Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die<br />

<strong>in</strong> der Libysch-Arabischen Dschamahirija begangen wurden und werden, verurteilt<br />

haben,“ und zur Kenntnis genommen, dass die Afrikanische Union e<strong>in</strong>en „Ad-hoc-<br />

Ausschuss auf hoher Ebene für Libyen e<strong>in</strong>gesetzt“ hat. Ausdrücklich Bezug genommen<br />

wird auf den „Beschluss des Rates der Liga der Arabischen Staaten vom<br />

12. März 2011 mit dem Aufruf zur Verhängung e<strong>in</strong>er Flugverbotszone für den libyschen<br />

militärischen Luftverkehr und zur E<strong>in</strong>richtung von Sicherheitszonen an Orten,<br />

die Beschuss ausgesetzt s<strong>in</strong>d, als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der libyschen<br />

Bevölkerung und der <strong>in</strong> der Libysch-Arabischen Dschamahirija ansässigen ausländischen<br />

Staatsangehörigen“. So folgt die „Erwägung, dass die Verhängung e<strong>in</strong>es<br />

Verbots aller Flüge im Luftraum der Libysch-Arabischen Dschamahirija e<strong>in</strong> wichtiges<br />

Element für den Schutz von Zivilpersonen und die sichere Lieferung humanitärer<br />

Hilfsgüter und e<strong>in</strong>en entscheidenden Schritt zur E<strong>in</strong>stellung der Fe<strong>in</strong>dseligkeiten<br />

<strong>in</strong> Libyen darstellt“. Schließlich erfolgt e<strong>in</strong>e Bekräftigung (wie <strong>in</strong> Resolution 1970)<br />

des UNO-Sicherheitsrates „se<strong>in</strong>es nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität,<br />

Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen E<strong>in</strong>heit der Libysch-<br />

Arabischen Dschamahirija“. E<strong>in</strong>e Aufspaltung des Landes <strong>in</strong> verschiedene selbständige<br />

Staatsgebilde soll demnach ausgeschlossen bleiben.<br />

Im Beschlussteil der Resolution 1973 wird im ersten Abschnitt unter Ziffer 1 „e<strong>in</strong>e<br />

sofortige Waffenruhe und e<strong>in</strong> vollständiges Ende der Gewalt und aller Angriffe und<br />

Missbrauchshandlungen gegen Zivilpersonen“ verlangt. Das bezieht sich wiederum<br />

auf alle Seiten des Bürgerkrieges, nicht nur auf das Gaddafi-Regime. Unter Ziffer 2<br />

wird gefordert, „dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um<br />

e<strong>in</strong>e Lösung für die Krise zu f<strong>in</strong>den, die den legitimen Forderungen des libyschen<br />

Volkes gerecht wird“. Auch hier ist der Adressat nicht nur Gaddafi, sondern Adressaten<br />

s<strong>in</strong>d alle Seiten. Das f<strong>in</strong>det se<strong>in</strong>e Bekräftigung <strong>in</strong> dem Verweis auf den Sondergesandten<br />

des UNO-Generalsekretärs für Libyen sowie den „Beschluss des Friedens-<br />

und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union, se<strong>in</strong>en Ad-hoc-Ausschuss auf<br />

hoher Ebene nach Libyen zu entsenden, mit dem Ziel, e<strong>in</strong>en Dialog zu erleichtern,<br />

der zu den politischen Reformen führt, die für e<strong>in</strong>e friedliche und tragfähige Lösung<br />

notwendig s<strong>in</strong>d“. Hier werden nicht mehr unspezifizierte Reformen geltend gemacht,<br />

die dem bisherigen Staatswesen unter Gaddafi gegenübergestellt s<strong>in</strong>d, sondern<br />

die hier <strong>in</strong> Rede stehenden Reformen sollen ausdrücklich aus e<strong>in</strong>em Dialog-<br />

Prozess hervorgehen. Dass dieser ohne Gaddafi oder se<strong>in</strong>e Vertreter erfolgen sollte,<br />

ist def<strong>in</strong>itiv nicht gefordert; mit anderen Worten: „Gaddafi muss weg“ ist ke<strong>in</strong>e Forderung<br />

des UNO-Sicherheitsrates, sondern e<strong>in</strong>e Interpretation der westlichen Interventionsmächte.<br />

Die avisierten Verhandlungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em tatsächlichen Dialogprozess<br />

setzen den E<strong>in</strong>schluss der bisherigen Behörden ausdrücklich voraus. Unter Zif-<br />

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