11.07.2015 Aufrufe

Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325tigungen nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden könnten, gingen die Belange des Naturschutzesund der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaftden für den Streckenausbau streitenden Belangen im Range nicht vor.Unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Planvorhabens einerseits und der naturräumlichenAusstattung andererseits konzentrieren sich die Ausführungen zum Artenschutz im Folgendenauf das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sowie auf das Tötungsverbot gem.§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 42 Abs. 5 BNatSchG.Unter der Maßgabe, dass die darauf gerichteten Vermeidungsmaßnahmen tatsächlich umgesetztwerden, gehen zu den maßgeblichen Zeiten von den Bauarbeiten keine erheblichen Störungen fürdie wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten aus, § 42 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG. Erhebliche Störungen des dämmerungs- und nachtaktiven Fischotters bei derInstandsetzung des EÜ Haveldurchlass sind dank der Bauzeitenbeschränkung auf die Tageszeitnicht zu befürchten. Des Weiteren treten am eben genannten und als potenzielles Fledermausquartiereingestuften Brückenbauwerk keine Störungen für Fledermausarten auf, denn die Bauarbeitenhier werden in den Monaten September und Oktober ausgeführt. Eine Störung an den, inden Bäumen im Abschnitt von Bahn-km 7,6 bis Bahn-km 9,0 befindlichen Fledermausquartierenwird wegen der Gehölzschutzmaßnahmen ausgeschlossen. Bezüglich der verschiedenen im Untersuchungsraumvorkommenden Vogelarten sind die Bauarbeiten in erster Linie am Verbot einerStörung während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten zu messen. In der Tat werden einzelneBrutplätze baubedingt gestört. Betroffen hiervon sind aber Vogelarten, die über eine größere Flächegleichmäßig verteilt sind und in einer höheren Anzahl von Individuen anzutreffen sind. Weilsich infolgedessen der Erhaltungszustand der lokalen Population der betreffenden Vogelart nichtverschlechtert, wird die das Verbot auslösende Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht. Für einzelneVogelarten wie Rotmilan, Wendehals, Wespenbussard, Rauhfußkauz und Rothalstaucher werdenStörungen durch LBP-Maßnahmen (Bauzeitenbeschränkung und Sichtschutz) vermieden.Das Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in der für zulässige Eingriffe gem. § 42 Abs.5 BNatSchG geltenden Konstellation ist vorliegend in zwei Fallgruppen zu hinterfragen: Bei bestimmtenTierarten muss mit Verlusten durch die Bauarbeiten gerechnet werden, für andere Tierartenwird das Kollisionsrisiko mit der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit nachFertigstellung des Bauvorhabens steigen.Gefährdet durch Bauarbeiten sind vornehmlich Exemplare der im Baufeld selbst oder in Bereichender Baustraßen vorkommenden Reptilien (sprich: Zauneidechse) und Amphibien (Rotbauchunke,Laubfrosch, Kammmolch und Moorfrosch). Dem Verlust von Individuen der in Rede stehendenTierarten wird durch das Absammeln (Zauneidechse/ Schutzmaßnahme S11) bzw. durch Amphibienschutzmaßnahmenwie das Aufstellen entsprechender Leitzäune (Schutzmaßnahme S2), eineBauzeitenbeschränkung auf die Tageszeit (Schutzmaßnahme S9) oder den Einbau von Tierausstiegshilfen(Schutzmaßnahme S10) entgegengewirkt. Speziell die auf den Amphibienschutz aus-- 104 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!