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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Es dient den raumordnerischen Zielstellungen zur Erhaltung und Modernisierung sowie qualitativenAufwertung des Schienennetzes in der Planungsregion.Die ABS quert bzw. begrenzt zumindest in verschiedenen Abschnitten mehrere „VorsorgeräumeNaturschutz und Landschaftspflege“. Alle raumbedeutsamen Planungen sind hier so abzuwägen,dass diese Räume in deren hervorgehobenen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflegeund die landschaftsbezogene Erholung möglichst nicht beeinträchtigt werden. Überdies verläuftdie Bahntrasse über einen langen Abschnitt durch ein „Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege“,in dem alle raumbedeutsamen Planungen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbarsein müssen. Der vorliegende Plan ist auf der Grundlage diesbezüglicher Abstimmungenmit den jeweils zuständigen Naturschutzbehörden mit den einschlägigen naturschutzfachlichenZielstellungen vereinbar.Die raumordnerische Vorgabe, den Verbrauch von Boden möglichst gering zu halten und insbesondereBodenerosionen und Schadstoffeinträge in den Boden zu verhindern, wird beachtet.Beeinträchtigungen des Vorranggebiets Trinkwassersicherung sind nicht zu besorgen. Die untereWasserbehörde hat keinerlei Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert.B 4.1.4EG-PrüfverfahrenDas Prüf- und Bewertungsverfahren wurde von der Vorhabensträgerin am 04.03.2008 bei <strong>Eisenbahn</strong>-Cert(EBC) als einer von den Mitgliedsstaaten der EU anerkannten „benannten Stelle“ beantragtund von dieser durchgeführt. Das EBC stellt im Bewertungsbericht Nr. 1441/001/2009 für dasTeilsystem Infrastruktur vom 11.08.2009 für die Bewertungsphase „detaillierter Entwurf“ fest, dassdie Anforderungen der TSI Infrastruktur gem. RL 96/48/EG i.V.m. der Entscheidung 2008/217/EG(TSI Ins) erfüllt sind.B 4.1.5Auflassung des Bf. Klockow bei Waren/ MüritzIm Ergebnis der Baumaßnahmen wird es im Bereich des bisherigen Bf. Klockow keine Verkehrsstationmehr geben. Gegen die Auflassung des Bahnhofs haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrensder Landrat des Landkreises Müritz und das Amt Seenlandschaft Waren für die GemeindeGroß Dratow sowie ein Gewerbetreibender Einwendungen und Bedenken vorgetragen, denen imVerlaufe des Erörterungstermins auch die Nationalparkverwaltung beigetreten ist. Mit Blick auf dasunregelmäßige Fahrgastaufkommen wird angeregt, den Bahnhof zumindest als Bedarfshalt aufrechtzuerhalten.Die Einwendungen werden zurückgewiesen.- 92 -

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