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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325hang ist der Beitrag des Streckenausbaus zur Verbesserung der Hinterlandanbindung des SeehafensRostock.Der Rang der in Rede stehenden <strong>Eisenbahn</strong>strecke wird mit deren Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan2002 sichtbar, vgl. Ziffer 3 der Anlage zu § 1 des BSchWAG. Damit hat der Gesetzgeberselbst die normative Feststellung getroffen, dass der Streckenausbau den Zielsetzungendes AEG entspricht. Die <strong>Eisenbahn</strong>strecke ist überdies als Bestandteil des so genanntenTEN-Netzes perspektivisch zum Ausbau als Hochgeschwindigkeitsstrecke vorgesehen, vgl. Art. 10i.V.m. Anhang I der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 23.07.1996. Das vorgenannte Netz soll u.a. in einem Raum ohne Binnengrenzen einen aufDauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientiertenBedingungen sicherstellen und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaftinsbesondere im Bereich des Umweltschutzes und des Wettbewerbs beitragen sowie einenBeitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhangs leisten.Im Ergebnis dieses Bauvorhabens wird die volle Verfügbarkeit der Bahnanlagen durch den Ersatzveralteter Technik gesichert bzw. wieder hergestellt.B 4.1.2KapazitätDas Planvorhaben geht mit keiner rechtlich relevanten Verringerung der Streckenkapazität einher.Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird die Zielkapazität, die dem Bundesverkehrswegeplan(BVWP Zielnetz 2015) für die ABS Berlin – Rostock im Abschnitt <strong>Neustrelitz</strong> – Waren – Lalendorfzugrunde liegt, gewahrt. Die prognostizierte Zielbelastung kann bewältigt werden.Die Absicht zum Rückbau von Gleisanlagen im Abschnitt <strong>Neustrelitz</strong> (a) – Waren (a) ist vom EBAauf dessen Homepage unter dem 22.01.2009 parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahrenim Internet veröffentlicht worden. Von den derart angesprochenen Personenkreis (<strong>Eisenbahn</strong>unternehmen,Anschlussbahnen, Gewerbetreibende, Gebietskörperschaft oder sonst Interessierter)hat daraufhin niemand ein Verkehrsbedürfnis geltend gemacht, das dem Rückbau der genau bezeichnetenGleise und Weichen entgegensteht.B 4.1.3RaumordnungDas Bauvorhaben ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar,welche im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern und im RegionalenRaumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte formuliert sind.- 91 -

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