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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325tung bei örtlichen Anbietern erfolgen könne. Damit bedarf es insoweit im Rahmen der Planfeststellungkeiner weiteren immissionsschutzrechtlichen Prüfung mehr.In den Planunterlagen werden keine weiteren genehmigungsbedürftigen Anlagen als solche beschriebenund dargestellt. Sollten dem entgegen im Zuge der Ausführung des Bauvorhabens derartigeAnlagen erforderlich werden, hätte die Vorhabensträgerin zuvor die vorgeschriebenen rechtlichenVoraussetzungen zu schaffen.B 4.1.8Wasserwirtschaft und GewässerschutzVom Planvorhaben werden wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungstatbestände erfüllt. DerErlass gesonderter Entscheidungen hierzu ist wegen der Konzentrationswirkung der Planfeststellungnicht erforderlich. Wegen der Besonderheiten des Wasserrechts werden die wasserrechtlichenErlaubnisse und Bewilligungen jedoch im verfügenden Teil ausdrücklich aufgeführt.Nach dem Entwässerungskonzept der Vorhabensträger versickert der überwiegende Teil des anfallendenNiederschlagswassers in den als Versickerungsgräben ausgebildeten Bahngräben. Ineinigen Abschnitten läuft das Wasser über die Dammböschungen ins umliegende Gelände ab. Eserfolgt keine direkte Einleitung in Oberflächengewässer (Vorfluter). Insbesondere die unterenWasserbehörden haben gegen das vorskizzierte Entwässerungskonzept keine Bedenken geäußert.Die Anforderungen des TWSG <strong>Kratzeburg</strong>/ Dambeck stehen dem Plan nicht entgegen. Zu einerunmittelbaren Flächeninanspruchnahme des Schongebiets kommt es vorhabensbedingt lediglichdurch die Nutzung der hier verlaufenden Ortsstraße als Baustellenzufahrt, wobei hieran keinerleiAusbaumaßnahmen beabsichtigt werden. Weil dies auch nur innerhalb der TWSZ III geschiehtkann auch ohne Kenntnis des genauen Wortlauts des (DDR-) Beschlusses des Kreistages <strong>Neustrelitz</strong>vom 06.09.1989 von einer Vereinbarkeit ausgegangen werden.Als einziges Gewässer I. Ordnung quert die Havel in Bahn-km 14,6 die <strong>Eisenbahn</strong>trasse. An derhier stehenden EÜ Haveldurchlass finden ausschließlich Instandhaltungsarbeiten statt. Erklärtermaßenhat das StAUN Neubrandenburg hiergegen keine Bedenken oder Einwendungen. Auchinsoweit sind über naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen hinaus keine weitergehendere Nebenbestimmungeneigens zum Schutz des Oberflächengewässers erforderlich.Die 8 Durchlässe betreffen keine Gewässer II. Ordnung.Arbeiten an Gewässern II. Ordnung sind nicht beabsichtigt. Dies betrifft speziell auch den Graben113 a/b. Ausweislich der Planunterlagen beschränken sich die Bauarbeiten im Abschnitt zwischender EÜ <strong>Kratzeburg</strong> und dem neuzubauenden ESTW-A in Bahn-km 14,4 auf den Bahnkörper, Baustraßensind hier nicht angeordnet.- 99 -

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