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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Art und Umfang des Gehölzschutzes sind in der planfestgestellten Schutzmaßnahme S 1 - Gehölzschutz– hinreichend beschrieben (Maßnahmeblatt) und dargestellt (Maßnahmenplan).B 4.1.12 DenkmalschutzBaudenkmälerNach dem Konzept zur Baustellenlogistik wird u.a. die Kreisstraße MST 8 zwischen der B 193 unddem Bf. <strong>Kratzeburg</strong> als Zufahrtsstraße benutzt. Diese Straße ist innerhalb der Ortschaft <strong>Kratzeburg</strong>als Kopfsteinpflasterstraße beschaffen, die als Baudenkmal in der Denkmalliste des LandkreisesMecklenburg-Strelitz benannt ist. Nach Information des Landkreises erfolgt gegenwärtigein grundhafter Ausbau der in Rede stehenden Straße. Als Folge dieses Straßenbauvorhabensgeht die Denkmaleigenschaft verloren. Mit Blick auf den vorgesehenen Fertigstellungstermin(30.06.2009) geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass insoweit grundsätzlich keinedenkmalrechtlichen Belange mehr zu berücksichtigen sind. In die zwischen dem Straßenbaulastträgerund der Vorhabensträgerin vorzunehmenden Abstimmung zur Straßennutzung sind ggf.noch zu beachtende denkmalfachliche Belange einzubeziehen. Mit der Aufnahme des Baustellenverkehrssoll beispielsweise die Umsetzung der bis dato noch zu erfüllenden denkmalpflegerischenNebenbestimmungen der Entscheidung zum Straßenbauvorhaben durch den Straßenbaulastträgernicht erschwert werden.Die Baudenkmäler- ehemalige Bahnstation in Klockow (Dorfstraße 3) und- Bahnwärterhaus mit Stall in <strong>Kratzeburg</strong> (Dorfstraße 22)sind vom Planvorhaben nicht berührt. An den betreffenden Gebäuden, die nicht mehr im Eigentumder Deutschen Bahn AG stehen, werden keinerlei bauliche Maßnahmen wie etwa zum vandalismussicherenSchutz ausgeführt.BodendenkmälerIm Baubereich befinden sich mehrere bekannte Bodendenkmäler (vgl. B <strong>3.1</strong>.2.7).Von hoher wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung ist insbesondere der einst alsLandwehr aufgeschüttete mehrere Meter hohe Wall östlich der <strong>Eisenbahn</strong>strecke bei Bahn-km 2,7.Nach dem Plan sind am Bodendenkmal selbst keinerlei Veränderungen beabsichtigt. Zudem werdenin dessen Umgebung keine Maßnahmen durchgeführt, die das Erscheinungsbild oder dieSubstanz der Landwehr erheblich beeinträchtigen. Wegen des vorskizzierten Stellenwerts desDenkmals wird die Vorhabensträgerin dennoch ausdrücklich zur Beachtung des Denkmals verpflichtet.So ist beispielsweise auszuschließen, dass die betreffende Fläche in irgendeiner Formals technologische Fläche benutzt wird.- 110 -

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