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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- bau- und anlagebedingter Verlust von geschützten oder besonders wertvollen Biotopen wieBuchenwald saurer Standorte und Buchenwald mesophiler, frischer Standorte; Vorwald ausheimischen Arten trockener Standorte sowie Vorwald aus heimischen Arten frischer Standorte;Laubgebüsch bodensaurer Standorte; mesophiles Laubgebüsch; Feldgehölz aus überwiegendheimischen Baumarten; ruderalisierter Sandmagerrasen; Frischwiese- bau- und anlagebedingter Verlust von bahnbegleitenden Gehölzbeständen, beispielsweise inBereich von Baumhecken, geschlossenen Baumreihen- baubedingte Verluste von Wald- und Forstbiotopen- bau- und anlagebedingter großflächiger Verlust von bahnbegleitenden ruderalen Kriechrasen- baubedingte Beeinträchtigung von Amphibienlebensräumen, z.B. in Gestalt der baubedingtenBeeinträchtigungen von Amphibiengewässer (Moorfrosch, Erdkröte, Grabfrosch, Teichfrosch,Laubfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch) durch Baustraßen- baubedingte Beeinträchtigung von Reptilienlebensräumen namentlich von Zauneidechsen- baubedingte Beeinträchtigung von Heuschreckenlebensräumen (Heidegrashüpfer, westlicheBeißschrecke, zweifarbige Beißschrecke, Warzenbeißer, verkannter Grashüpfer)- baubedingte Beeinträchtigung von Libellenlebensräumen- bau- und anlagebedingter Verlust eines potenziellen Fledermausquartiers im Bereich der EÜHaveldurchlass- anlagenbedingter Flächen- und Funktionsverlust von Böden (Podsol-Braunerde, Podsol-Braunerde mit Grundgley, Braunerde)Für diese nicht vermeidbaren bzw. nicht minimierbaren Eingriffe sieht die Vorhabensträgerin Kompensationsmaßnahmenvor, wobei der Vorrang der Ausgleichs- vor Ersatzmaßnahmen gewahrtwird.Im Ergebnis der Umsetzung dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die Eingriffe inNatur und Landschaft vollständig kompensiert sein.B 3.4Europäische SchutzgebieteNach § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte, soweit sie einzeln oder im Zusammenhang mit anderenProjekten oder Plänen geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassungoder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicherBedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen.- 81 -

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