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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 1.3.5Änderungen nach dem Abschluss des AnhörungsverfahrensZu verschiedenen Themen sind einzelne Planunterlagen nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrensnochmals überarbeitet worden. Dies betrifft:insbesondere:- die Aufnahme des Abrisses des Stahlgittermasts (Funkmast) im Bf. <strong>Kratzeburg</strong>- Aufgabe der Schotteraufbereitung im Bereich des Bf. Adamsdorf- behindertengerechte Gestaltung des Bahnsteigs im Bf. <strong>Kratzeburg</strong>- Vervollständigung und Berichtigung von Angaben zu den Anlagen der öffentlichen VersorgungsunternehmenB 2B 2.1Verfahrensrechtliche BewertungRechtsgrundlageRechtsgrundlage für die vorliegende planungsrechtliche Entscheidung ist § 18 AEG. Betriebsanlageneiner <strong>Eisenbahn</strong> einschließlich Bahnstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden,wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhabenberührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmender Abwägung zu berücksichtigen.B 2.2ZuständigkeitDas EBA ist für den Erlass einer planungsrechtlichen Entscheidung nach § 18 AEG betreffendBetriebsanlagen von <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes zuständig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Zi. 1 und Abs. 2BEVVG).Das Vorhaben bezieht sich auf Bahnbetriebsanlagen der DB Netz AG, der DB Station & ServiceGmbH sowie der DB Energie GmbH. Diese Gesellschaften sind <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes.B 3B <strong>3.1</strong>B <strong>3.1</strong>.1UmweltZusammenfassende Darstellung nach § 11 UVPGErmittlungsgrundlagenGrundlagen der Ermittlung der Umweltauswirkungen des Planvorhabens sind hauptsächlich:- 34 -

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