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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325In Abhängigkeit insbesondere von den bislang noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnissender Auswirkungen des Vogelschlags auf die Avifauna für den <strong>PFA</strong> 1 Lalendorf Ost (a) – RostockHbf (a) sind die diesbezüglichen Wirkungen gleichermaßen in ausgewählten Abschnitten des<strong>PFA</strong> <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e) in Gestalt eines Monitorings zu untersuchen. Die betreffendenAbschnitte sowie die Methodik werden zur gegebenen Zeit in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltungund unter Einbeziehung der Vorhabensträgerin bestimmt werden.Sollte sich als Ergebnis des Monitorings herausstellen, dass einer vorhabensbedingten Steigerungdes Vogelschlags durch entsprechende Schutzmaßnahmen wirksam begegnet werden kann, sinddiese Maßnahmen unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen umgehend vorzunehmen.Müritz-NationalparkZur Feinabstimmung der Arbeiten ist vor dem Beginn der Baumaßnahme im Gebiet des Müritz-Nationalparks eine Bauanlaufberatung unter Hinzuziehung des Nationalparkamtes als der unterenForst- und unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Im weiteren Baufortschritt ist das Nationalparkamtan den Bauberatungen zu beteiligen, soweit diese forst- oder naturschutzrelevanteThemen zum Inhalt haben.Ökologische Baubegleitung und ökologische BauüberwachungBei der Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Bauvorbereitung und –durchführung habenalle Projektbeteiligten der sehr hohen Bedeutung des betroffenen Naturraums nach Maßgabe derFestlegungen des LBP angemessen Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass der Projektleiterim Verdachtsfall jederzeit in der Lage ist, unabhängig von der Person des mutmaßlichen Verursachersumwelt- und naturschutzrelevante Verstöße bahnseitig kurzfristig zu untersuchen undggf. umgehend abstellen zu lassen.Die Umsetzung der im LBP und den Nebenbestimmungen zum Beschluss festgesetzten Maßnahmeneinschließlich der bauzeitlichen Schutzmaßnahmen ist ab Baubeginn fachkundig zu ü-berwachen. Der Planfeststellungsbehörde und den zuständigen Naturschutzbehörden ist vor Baubeginnder hierfür Beauftragte (qualifiziertes landschaftspflegerisches Fachpersonal) schriftlich zubenennen.Dem ökologischen Bauüberwacher sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben auch gegenüber denvor Ort tätigen Bauunternehmen notwendigen Befugnisse einzuräumen. Zudem muss er seineAufgabe mit der gebotenen Unabhängigkeit lösen können.Der Umfang der im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung zu erfüllenden Aufgaben richtetsich nach Punkt <strong>3.1</strong> des „Umwelt-Leitfadens zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigungsowie für Magnetschwebebahnen“ des <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>es.Besonderes Augenmerk in diesem Zusammenhang ist der Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs-und Schutzmaßnahmen zu schenken.Ab dem Baubeginn sind die Planfeststellungsbehörde und die unteren Naturschutzbehörden monatlichüber die Ergebnisse der ökologischen Bauüberwachung zu informieren. Den dazu zu ferti-- 21 -

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