Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- ehemaliges Bahnwärterhaus mit Stall (Bahn-km 14,7/ bahnrechts/ Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- durch <strong>Kratzeburg</strong> verlaufende Dorfstraße (Kopfsteinpflasterstraße), die sich als Baudenkmalbis zum Ortsteil Dalmsdorf fortsetzt. Die Dorfstraße bildet die Kreisstraße K 8- ehemalige Bahnstation in Klockow Dorfstraße Nr. 3 (Bahn-km 21,8/ bahnrechts/ GemeindeGroß Dratow),- Kirche in Kargow-Unterdorf (Bahn-km 28,8/ bahnrechts/ Gemeinde Kargow)- das Bahnhofsgebäude Am Bahnhof Nr. 17 (Bahn-km 29,5/ bahnrechts/ Gemeinde Kargow)BodendenkmälerIm Bereich des Untersuchungsraums sowie entlang der Baustellenkorridore befinden sich eineReihe von Bodendenkmälern bzw. –verdachtsflächen:- Bahn-km 2,3 bis Bahn-km 2,7; beidseitig (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- Bahn-km 2,4 bis Bahn-km 2,7; bahnrechts (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- bei Bahn-km 3,4; bahnrechts (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- bei Bahn-km 9,4; bahnrecht (Gemeinde Klein Vielen)- Bahn-km 12,3 bis Bahn-km 12,6 beidseitig; (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>7 Verdachtsfläche)- bei Bahn-km 12,5; bahnrechts; (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 13,9; bahnlinks (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 14,0; bahnlinks (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 14,9; beidseitig (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)Sämtliche Flächen haben für das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ eine hohe bis sehrhohe Bedeutung. Insbesondere einer Überbauung oder Nutzungsänderung der Flächen von Bahnkm2,4 bis Bahn-km 2,7 sowie bei Bahn-km 12,5 stehen angesichts ihrer wissenschaftlichen undkulturgeschichtlichen Bedeutung erhebliche denkmalpflegerische Bedenken entgegen.B <strong>3.1</strong>.2.8WechselwirkungenAuf Grund der überwiegend bahnbegleitend vorhandenen großflächigen zusammenhängendenstrukturarmen Forstflächen und der in einigen Teilarealen starken anthropogenen Nutzung desUntersuchungsraumes (Bahnstrecke, Straßen, Wege, Siedlunsgflächen) sind die Räume mit einerbesonderen Ausprägung von Wechselwirkungen auf wenige Bereiche beschränkt:- Seen- und Niederungsbereich südlich von Adamsdorf- Seenlandschaft bei <strong>Kratzeburg</strong>- Seen und Grünlandflächen bei Kargow.Im Bereich der hier benannten Räume zeigt sich eine besonders enge Verknüpfung der SchutzgüterPflanzen, Wasser, Boden (Morphologie) und Klima.- 58 -
Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.3B <strong>3.1</strong>.<strong>3.1</strong>Bedarf an Grund und Boden und sonstige ProjektwirkungenBaubedingte WirkfaktorenBaubedingte Wirkfaktoren sind die vom Baufeld und Baubetrieb ausgehenden Einflüsse, die allerdingsdurchaus dauerhafte Auswirkungen hervorrufen können, wie- temporäre Flächeninanspruchnahme für die Einrichtung von Baustellenzufahrten, Baustraßenund Baustelleneinrichtungsflächen- durch Baufahrzeuge und sonstige Geräte verursachte Immissionen wie Lärm, Stäube, Erschütterungenund Licht,- Unfälle während der Bauarbeiten,- Störung des Bodenprofils durch Abtragung, Auftrag, Umlagerung und Verdichtung,- Erosion auf freigelegten Bodenflächen,- Grundwasserabsenkung oder geschlossene Wasserhaltung,- Verlegung und Verrohrung von Gewässern,- Abtropfen geringer Mengen von Treib- und Schmierstoffen von den Baufahrzeugen,- Entstehung von Abfall,- Barrierewirkung und Tierkollisionen für am Boden lebende Kleinlebewesen im Bereich derBaustraßen.B <strong>3.1</strong>.3.2Anlagebedingte WirkfaktorenAnlagebedingte Wirkungen gehen über die Bauphase hinaus und sind dauerhaft. Hierzu zähleninsbesondere:- Flächen- und Funktionsverluste für verschiedene Schutzgüter,- Veränderung von Standortfaktoren,- Erhöhung des Niederschlagswasseranteils, der nicht örtlich versickert werden kann,- Gewässerverlegungen,- Dammprofilierung,- Bodenabtragung bei Geländeeinschnitten,- Bodenverdichtung und –versiegelung,- visuelle Wirkungen des Baukörpers (Neubau von Brücken),- Zerschneidung.- 59 -