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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 13,9 (bahnrechts) – Zweifarbige Beißschrecke; Warzenbeißer; Verkannter Grashüpfer– (Trockene Grasstaudenflur aus Rispengras, Glatthafer und Knäuelgras. An Trockenzeigernfinden sich Sand-Strohblume und Feld-Beifuß. Daneben findet sich Fetthenne und Rainfarn.Gehölze gibt es keine.).Für die Libellen sind keine nennenswerten vorhabensbedingten Auswirkungen zu befürchten.Hinsichtlich möglicher Winter-, Sommer- oder Zwischenquartiere ist von den im <strong>PFA</strong> befindlichenDurchlässe und Querungen ausschließlich die EÜ Havel (Bahn-km 14,6) als Fledermausquartier(hier: Winterquartier) geeignet. Diese Eignung kann im Ergebnis der Instandsetzungsarbeiten,speziell der Betoninstandsetzung am Baukörper verloren gehen. Verluste von möglichen Fledermausquartierenin Baumhöhlen werden im relevanten Abschnitt von Bahn-km 6,7 bis Bahn-km 9,2durch Gehölzschutzmaßnahmen vermieden.Die Anhebung der Streckengeschwindigkeit wird keine Erhöhung des Kollisionsrisikos nach sichführen.Während der Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk wird es baubedingte Auswirkungen auf denFischotter im Bereich der EÜ Haveldurchlass in Bahn-km 14,6 geben. Das Ausmaß dieser Störungenwird unter Berücksichtigung der Bauzeiteneinschränkung auf die Tageszeit und die MonateSeptember und Oktober die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.Eine Erhöhung des Kollisionsrisiko namentlich im Bereich der Havel als einem wesentliches Verbindungsgewässerist für den Tierart dank der Möglichkeit eines gefahrlosen unterirdischen Querensnicht zu befürchten.B <strong>3.1</strong>.4.3Schutzgut WasserBezüglich des Schutzgutes „Wasser“ werden sich die erheblichen bau- und anlagenbedingtenAuswirkungen auf das Grundwasser beschränken. Einzelne Handlungen bergen das bauzeitlicherhöhte Risikopotenzial einer Grundwasserverunreinigung in sich:- Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 13,1 (bahnlinks/ Gwf > 2 – 5 m) – Nutzung eines Brandschutzstreifensals Baustraße und BE-Fläche auf einer Länge von 400 m- bei Bahn-km 14,6 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – BE-Fläche Haveldurchlass (350 m²)- bei Bahn-km 14,6 (bahnrechts/ Gwf < 2 m) – BE-Fläche Haveldurchlass (630 m²)- Bahn-km14,6 bis Bahn-km 14,9 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – Ausbau und Nutzung eines Wegesals Baustellenzufahrt auf einer Länge von 320 m- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km15,2 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – Ausbau eines Weges als Baustraßeauf einer Länge von 270 m- bei 15,0 (bahnrecht/ Gwf > 2 – 5 m) – Neubau der Erdkabeltrasse auf einer Länge von 30 m- 66 -

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