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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325und TSI PRM vorgeschriebenen Mindestbreite von 2,50 m eingehalten. Zudem wird ein Blindenleitsysteminstalliert (vgl. Anlage 7.1 – Bauwerkspläne Verkehrsanlagen).B 4.1.14 Straßen und Wege,Bestandteil des Plans ist ein Konzept zur Baustellenlogistik. Hiernach kommt den öffentlichenStraßen und Wegen hauptsächlich die Funktion von Zufahrtsstraßen bzw. als Baustellenzufahrtenzu. Für die Baustraßen hingegen werden neben Brandschutzstreifen vor allem nichtöffentlicheWege benutzt und ggf. ausgebaut.Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass speziell die Benutzung der Zufahrtsstraßennicht deren Gemeingebrauch übersteigt. So haben sich im Anhörungsverfahren in baulicher undverkehrlicher Hinsicht keinerlei Hinweise auf eine Überschreitung der zulässigen Nutzung gezeigt.Dessen ungeachtet sind für die Benutzung der betroffenen öffentlichen Straßen und Wege aufgrundder Konzentrationswirkung der Planfeststellung (§ 75 Abs. 1 VwVfG) ohnehin keine gesonderten(straßen-)behördlichen Entscheidungen erforderlich. Dies betrifft namentlich gerade auchdie Sondernutzungserlaubnisse nach § 22 StrWG-MV (einschließlich der Einrichtung von Zufahrtenzu Landes- und Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, § 26 StrWG-MV). Insoweitist die Aufforderung Fachdienstes Hoch- und Tiefbau des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, dieVorhabensträgerin habe beim Straßenbaulastträger eine Sondernutzung nach § 22 StrWG-MVbeantragen, grundlos. Gleichwohl wird die Vorhabensträgerin verpflichtet, sich mit dem Straßenbaulastträgerder Kreisstraße MST 8 vorab ins Benehmen zu setzen, um insbesondere den imFalle des Zusammentreffens von Straßen- und <strong>Eisenbahn</strong>vorhaben entstehenden Abstimmungsbedarfzu befriedigen.Die betreffenden Straßenbaulastträger haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrens gegen dasKonzept der Baustellenlogistik keinerlei Bedenken geltend gemacht.Die Nebenbestimmungen unter Punkt A 4.8 sind darauf gerichtet, Störungen im öffentlichen Straßen-und Wegenetz zu vermeiden und Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit auf denbetroffenen Verkehrswegen weitgehend auszuschließen.B 4.1.15 Rückbau der EÜ Adamsdorf, Bahn-km 2,613Die amtsfreie Stadt <strong>Neustrelitz</strong> bekundete im Anhörungsverfahren ihren Unmut über den ersatzlosenRückbau der EÜ Adamsdorf in Bahn-km 2,613. Mit dieser Maßnahme wird der Rad- und Wanderwegvon der Stadt hin zum Langen See unterbrochen. Diesen Weg könne der vorhandeneRadweg entlang der B 96 nicht ersetzen. Indes verweist die Stadt zugleich auf die Verantwortlich-- 112 -

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