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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325keit des Amtes <strong>Neustrelitz</strong>-Land. In der Tat verlässt der angesprochene Waldweg zwischendurchdas Stadtgebiet, und zwar auf dem kurzen Abschnitt, in welchem just die Brücke steht. Insoweitverläuft der die <strong>Eisenbahn</strong>trasse kreuzende Weg auf dem Gemeindegebiet von Blumenholz.Im Ergebnis der Abwägung der nach Lage der Dinge betroffenen Belange werden die Bedenkender Stadt <strong>Neustrelitz</strong> zurückgestellt.Fraglos bieten sich die Waldwege für den nichtmotorisierten Verkehr an. Mit deren Verlagerungauf die Bundesstraße wird der Erholungseffekt ganz erheblich geschmälert. Überdies verlängernsich die zu bewältigenden Wegstrecken.Dem städtischen Interesse an der Beibehaltung der Wegebeziehung stehen die Kosten der Vorhabensträgerinfür die Ertüchtigung des Bauwerks für eine Radsatzlast von 25 t sowie die andauerndenUnterhaltungskosten gegenüber, die unter den gegebenen Umständen als nicht gerechtfertigterscheinen. Die Gemeinde Blumenholz bzw. das sie vertretene Amt <strong>Neustrelitz</strong>-Land gab imAnhörungsverfahren keinerlei Stellungnahmen ab. Es existiert jedoch ein Schriftsatz des Amtesvom 02.08.2007, in dem es heißt, dass die Gemeinde in der Vergangenheit keine Widmung vorgenommenhat. Weil es in diesem Zusammenhang keinerlei Bezug auf eine möglicherweise schonbestehende Widmung genommen hat, kann unterstellt werden, dass es für einen öffentlichen Wegan dieser Stelle kein Verkehrsbedürfnis zu erkennen vermag. Die Landesforst als Eigentümerindes Waldweges erklärte im Anhörungsverfahren ausdrücklich, dass sie gegen den Rückbau derÜberführung keine Bedenken hegt. Neben der Stadt <strong>Neustrelitz</strong> haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrenskeine weiteren Personen Einwände gegen den Rückbau geltend gemacht.Nach dem Rückbau der EÜ bleibt für den Rad- und Fußgängerverkehr die oben angesprocheneQuerungsmöglichkeit im Zuge der SÜ bei Bahn-km 3,367 erhalten. Selbst unter Berücksichtigungder geringeren Erholungseignung ist dieser Weg zumutbar. Er gewährleistet das sichere Überquerender <strong>Eisenbahn</strong>strecke. Die entstehenden Umwege von ca. 1 km sind auch für Wanderer hinnehmbar.Ohne den Abriss der EÜ selbst infrage zu stellen, macht der Fachdienst Wirtschaftsförderung desLandkreises unter Hinweis auf mehrere überregionale und regionale Rad- und Wanderwege aufdie Notwendigkeit einer geänderten Streckenführung und einschließlich eines nicht näher beschriebenWegeausbaus aufmerksam. Diese Forderung hat ausweislich der Verhandlungsniederschriftder Anhörungsbehörde im Erörterungstermin vom 15.10.2008 ihre Erledigung gefunden.B 4.1.16 NationalparkradwegWie unter Punkt B <strong>3.1</strong>.4.1 angedeutet führt der Rückbau der SÜ in Bahn-km 10,2 zu einer Unterbrechungdes Nationalparkradwegs. Der eigens hierfür ausgebaute Abschnitt des Radweges zwischender SÜ der B 193 in Bahn-km 7,6 und eben dieser SÜ in Bahn-km 10,2 wird de facto funktionslos.Mit dem Wegfall der Querungsmöglichkeit kann man hier nicht mehr zu den Wegen auf der- 113 -

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