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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Es liegt auf der Hand, dass die eben bezeichneten Voraussetzungen so rechtzeitig vor Baubeginnerfüllt sein müssen, dass die Vorhabensträgerin noch entsprechend reagieren kann.B 4.1.17 StraßenverkehrBauarbeiten gehen regelmäßig mit verkehrslenkenden, -beschränkenden oder verbietenden Maßnahmenauf öffentlichen Verkehrsflächen einher. Die in diesem Zusammenhang benötigten straßenverkehrsrechtlichenAnordnungen werden im PFB grundsätzlich nicht getroffen (vgl. PF-RL 25Abs. 4) und sind von der Konzentrationswirkung nach § 75 Abs. 1 VwVfG nicht erfasst. Die in Redestehenden Entscheidungen sind vielmehr rechtzeitig unter Vorlage eines Beschilderungsplanesbei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. In Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrensgeht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass die Vorhabensträgerin die fürdie Durchführung der Bauarbeiten ggf. notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1StVO tatsächlich erhalten wird und dass die erforderliche verkehrsrechtlichen Anordnungen nach §45 StVO getroffen werden. Im Anhörungsverfahren sind zu diesem Thema keine grundsätzlichenPlanungskonflikte zutage getreten.B 4.1.18 KampfmittelbeseitigungNach der Stellungnahme des Landesamtes zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, BrandundKatastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern muss aufgrund von Kriegsluftbildern, Einzelfundenund weiteren Unterlagen damit gerechnet werden, dass während der Bauarbeiten namentlichim Streckenabschnitt vom Bf. <strong>Kratzeburg</strong> bis zum Bf. Klockow Kampfmittel aus dem2.Weldkrieg wie Bomben und Granaten gefunden werden.Darüber hinaus kann es ferner im Streckenabschnitt vom Bf. <strong>Neustrelitz</strong> bis zum Bf. Klockow jederzeitzu Kampfmittelfunden kommen, weil die <strong>Eisenbahn</strong>strecke hier mehrfach entlang von bis1990 militärisch genutzten Geländeabschnitten entlang führt.Im Anhörungsverfahren hat die Vorhabensträgerin mit deren Schriftsatz vom 17.09.2008 erklärt,dass sie sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen (Erdbau) mit dem eben bezeichnetenLandesamt in Verbindung setzen wird, damit die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werdenkönnen. Diese Zusage wird unter Punkt A 4.12 zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vonPersonen sowie von Sachgütern rechtsverbindlich festgeschrieben.Im Übrigen sind die Verhaltensregeln beim Fund von Kampfmitteln in Mecklenburg-Vorpommern inder Kampfmittelverordnung vom 08.06.1993 bestimmt.- 115 -

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