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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Etwas abseits der <strong>Eisenbahn</strong>strecke gelegen finden sich im Waldgebiet etwa im Abschnitt vonBahn-km 12,3 bis Bahn-km 12,7 (bahnrechts) mehrere Grabhügel. Diese Bodendenkmäler selbstsind vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt. Indessen ist zu beachten, dass solche Grabhügel inder Vergangenheit als „heiligen Stätten“ galten, in denen auch außerhalb der Hügelgräber Urnenbestattungenstattfanden. Derartige Objekte könnten auf der Fläche der Baustraße verborgen sein.Gemäß der diesbezüglichen Nebenbestimmung unter Pkt. A 4.6 sind unter maßgeblicher Beteiligungder Denkmalfachbehörde die Aussichten zu beurteilen, trotz der Vorbelastung noch auf Einzelfundstückezu stoßen. Erforderlichenfalls wird die Denkmalfachbehörde eine denkmalfachlicheBegleitung vornehmen.Dieser Planfeststellung liegt die Erklärung der Vorhabensträgerin zugrunde, nach welcher in denBereichen der anderen Bodendenkmäler keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind.Archäologische Funde und Fundstellen können auch außerhalb der bekannten Bodendenkmälerentdeckt werden. Entdeckte Bodendenkmäler und die Entdeckungsstellen sind der unteren Denkmalbehördeunverzüglich anzuzeigen und bis zu 5 Tagen nach der Anzeige in unverändertem Zustandzu erhalten, § 11 DSchG M-V.Die frühzeitige Mitteilung über den Beginn der Erdarbeiten ist erforderlich, damit die Denkmalschutzbehördendie ihr nach dem DSchG M-V obliegenden Aufgaben erfüllen und insbesondereerforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz, Erhalt oder Bergung einleiten kann.B 4.1.13 Belange behinderter MenschenDer Plan berücksichtigt in dessen überarbeiteten Gestalt die Belange behinderter Menschen. Erentspricht namentlich den Vorgaben des Programms der Deutschen Bahn AG, welches behindertenund alten Menschen sowie Kindern und sonstigen Personen mit Nutzungsschwierigkeiten dieBenutzung von Bahnanlagen und Fahrzeugen ohne besondere Erschwernis ermöglichen soll, vgl.§ 2 Abs. 3 EBO. Nach dem eben angeführten Programm werden die Verkehrsstationen im Zugevon Neu- und umfassenden Umbaumaßnahmen nach und nach barrierefrei gestaltet.Die Personenverkehrsanlagen in <strong>Kratzeburg</strong> werden in der Gesamtschau (ersatzloser Rückbauder Bahnsteigkante bahnlinks, Einkürzung Bahnsteig bahnrechts und Veränderung der Bahnsteigkante)umfassend umgebaut. Somit greift das Programm der Deutschen Bahn AG. Nach dessenPunkt 3.2.3 berücksichtigt die DB Station & Service AG in ihren Baustandards die gültigen nationalenNormen zum barrierefreien Bauen aus dem öffentlichen Baurecht (z.B. DIN 18024). Es geltendie bemessungsrelevanten Module der DB-Richtlinie 813. Nach Lage der Dinge sind für den Bf.<strong>Kratzeburg</strong> speziell die Neigungsverhältnisse relevant. Das vorgeschriebene Quergefälle von maximal2 % nach RiL 813.0201 Nr. 3 (3) c) und DIN 18024 wird auf der nach RiL 813.0201 Nr. 2 (6)- 111 -

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